adidas AG

Geplantes Abstimmverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der adidas AG am 06. Mai 2010 in Fürth:

 

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für die adidas AG und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird der vorgeschlagenen Dividende von 0,35 Euro je Aktie zustimmen.

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken. 

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Auch die Aufsichtsratsentlastung begegnet keinen Bedenken. 

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Insgesamt erscheint die Struktur der Vergütung als angemessen, auch die von der DSW diesbezüglich geforderte Transparenz bei den Erläuterungen zum Vergütungssystem sind erfüllt worden. Die DSW wird daher das Vergütungssystem billigen.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Anpassung der §§ 19 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 4 (Einberufungs- und Anmeldefrist; Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung; Aufhebung von § 19 Abs. 4 sowie Ergänzung von § 21 der Satzung

Den durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsänderungen wird die DSW zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Die DSW wird der vorgeschlagenen Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals zur Ersetzung des bisherigen Kapitals zustimmen.

 

TOP 8: Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 5 der Satzung

Die DSW wird der Aufhebung des Bedingten Kapitals zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 Abs. 6 der Satzung

Die DSW wird der Aufhebung des Bedingten Kapitals zustimmen.

 

TOP 10: Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 11. Mai 2006 sowie des bedingten Kapitals in Höhe von EUR 20.000.000 (Bedingtes Kapital 2006) nebst Aufhebung von § 4 Abs. 7 der Satzung

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung

Hinsichtlich der Aufhebung des bestehenden und der Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen bestehen keine Bedenken. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 11: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei Ermächtigung für 5 Jahre fordert die DSW, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden. Die DSW wird in der HV eine verbindliche Erklärung des Vorstands einfordern, dass vor Erwerb der eigenen Aktien grundsätzlich die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt werden wird. Sofern eine derartige Erklärung nicht abgegeben wird, wird die DSW gegen den Vorschlag der Verwaltung stimmen.

 

TOP 12: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

Es handelt sich um eine Variante zu TOP 10. Die Gesellschaft will zum Rückkauf eigener Aktien auch derivative Finanzinstrumente einsetzen dürfen. Die Erwerbsbandbreiten sind auch hier eingehalten. Die DSW wird zustimmen

 

TOP 13: Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderungen der Satzung sowie Anpassung von Hauptversammlungsbeschlüssen

Die Umstellung auf Namensaktien kann zur Förderung der Kommunikation des Unternehmens mit seinen Aktionären beitragen. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 14: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2010 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Gegen die Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, Frankfurt am Main, bestehen keine Bedenken. 

 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.