MVV Energie
Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der MVV Energie AG am 13.03.2009 in Mannheim:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2008, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007/2008, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2008, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007/2008, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns (Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,90 EUR/Aktie sowie Einstellung eines Betrags von 70 Mio. EUR in die Gewinnrücklagen und Vortrag eines Betrags von rd. 40.5 Mio. EUR auf neue Rechnung) zustimmen.
TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Der Entlastung der Mitglieder des Vorstands wird zugestimmt.
TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird zugestimmt.
TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009
Der Wahl von PwC, Stuttgart, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr wird zugestimmt.
TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Der Erneuerung der Genehmigung zum Rückkauf eigener Aktien als Vorratsmaßnahme wird zugestimmt.
TOP 7: Beschlussfassung über die Anpassung des Sitzungsgeldes für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Die DSW wird diesem Tagesordnungspunkt zustimmen.
TOP 8: Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Es handelt sich um einen Unternehmensvertrag mit einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der aus konzernrechtlichen Gründen und zur Steueroptimierung geschlossen wird. Die DSW wird zustimmen.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.