Aurubis
Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der ordentlichen Hauptversammlung der Aurubis AG am 03.03.2010 in Hamburg:
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Aurubis AG zum 30. September 2009, der Lageberichte der Aurubis AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2008/2009, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Ohne Beschlussfassung
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird der vorgeschlagenen Ausschüttung einer Dividende von 0,65 EUR je Aktie zustimmen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008/2009
Gegen die Entlastung des Vorstands bestehen keine Bedenken.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009
Gegen die Entlastung des Aufsichtsrates bestehen ebenfalls keine Bedenken.
TOP 5: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2009/2010
Die DSW wird der Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers (PwC Hamburg) zustimmen.
TOP 6: Wahl zum Aufsichtsrat
Vorgeschlagen wird Herr Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Wolfgang Leese, Salzgitter, Vorsitzender des Vorstandes der Salzgitter AG, Salzgitter.
Die DSW wird der Wahl von Herrn Prof. Leese in den Aufsichtsrat zustimmen.
TOP 7: Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Der Beschlussvorschlag soll den Rückkauf eigener Aktien nicht nur über die Börse, sondern auch in Form eines öffentlichen Kaufangebots ermöglichen. Nachdem auf der letzten Hauptversammlung noch eine Ermächtigung vorgeschlagen wurde, bei der der Erwerbspreis der eigenen Aktien den relevanten Börsenpreis um bis zu 20 % übersteigen durfte, hat sich die Gesellschaft in diesem Jahr auf einen max. Erwerbspreis von 10 % über Börsenkurs beschränkt. Dieser max. Erwerbspreis ist aus Sicht der DSW akzeptabel. Auch wurde der seit dem ARUG mögliche zeitliche Maximalrahmen von 5 Jahren nicht ausgenutzt, vielmehr soll die Ermächtigung nur bis September 2011 gelten. Die DSW wird daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.
TOP 8: Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) nebst gleichzeitiger Anpassung des bisherigen bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Die DSW wird der vorgeschlagenen Ermächtigung sowie der Anpassung des bedingten Kapitals zustimmen.
TOP 9: Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
Der Anpassung der Aufsichtsratsvergütung mit dem Ziel, die Haftungsbasis der Aufsichtsräte durch eine Erhöhung der Festvergütung zu erweitern, kann aufgrund der gleichzeitigen Absenkung der variablen Bezüge aus Sicht der DSW zugestimmt werden. Die weiteren vorgeschlagenen Satzungsänderungen betreffen die durch die Umsetzung der Aktionärsrechterichtline in deutsches Recht eingeführten Änderungen u.a. im Fristenregime für die Hauptversammlung. Aus Sicht der DSW ergeben sich durch die vorgeschlagenen Änderungen keine Nachteile für die freien Aktionäre.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.