Colonia Real Estate AG
Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW auf der Hauptversammlung der Colonia Real Estate AG am 24.Juni 2010 in Köln:
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW wird für die Entlastung des Vorstands stimmen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird ebenfalls zugestimmt.
TOP 4 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Auch das neue Vergütungssystem der Gesellschaft wirft noch Fragen auf. Sowohl die kurzfristige Komponente (STI) als auch die langfristige Vergütungskomponente (LTI) werden im Vergütungsberichts nicht ausreichend erläutert. Das Vergütungssystem wird von der DSW nur dann gebilligt, wenn die noch offenen Fragen in der HV beantwortet werden.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
Gegen die Wahl der bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, bestehen keine Bedenken.
TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die von der DSW nach ihren Abstimmungsgrundsätzen akzeptierte Bandbreite (+10%) für den Erwerbspreis zurück zu erwerbender Aktien ist eingehalten. Bei Ermächtigung für 5 Jahre fordert die DSW außerdem, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden. Die DSW wird dem Beschlussvorschlag mit der Maßgabe zustimmen, dass der AR von der unter 6 g) eingeräumten Ermächtigung Gebrauch machen und bestimmen sollte, dass die Zustimmung des Aufsichtsrates zu allen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rückkauf eigener Aktien erforderlich ist.
TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals VIII und entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW stimmt der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen etc. und der Schaffung eines entsprechenden Bedingten Kapitals zu.
TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Bedingten Kapitalia I, III, V, VII und entsprechende Änderung der Satzung
Die DSW wird der vorgeschlagenen Aufhebung der Bedingten Kapitalia zustimmen.
TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines Bedingten Kapitals IX und entsprechende Änderung der Satzung
Die Schaffung des vorgeschlagenen Bedingten Kapitals begegnet aus Sicht der DSW keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.
TOP 10 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung der Satzung
Die von der DSW akzeptieren Höchstgrenzen für eine potenzielle Verwässerung des Aktienbestands der Altaktionäre sind eingehalten. Die DSW wird der vorgeschlagenen Kapitalmaßnahme zustimmen.
TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)
Die DSW wird der Umstellung auf eine reine Fixvergütung für den Aufsichtsrat szustimmen.
TOP 12 Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Den durch das ARUG notwendig gewordenen Satzungsänderungen wird die DSW zustimmen.
Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.