Jenoptik AG

Geplantes Abstimmungsverhalten der DSW zur ordentlichen Hauptversammlung der Jenoptik AG am 09. Juni 2010 in Weimar

  

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB sowie § 315 Absatz 4 HGB für das Geschäftsjahr 2009

Ohne Beschlussfassung

 

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW wird den Vorstand entlasten.

 

 

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

Die DSW wird auch für die Entlastung des Aufsichtsrates stimmen.

 

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Die DSW wird den vorgeschlagenen Abschlussprüfer, KPMG, Berlin, unterstützen.

 

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Es handelt sich um einen Ermächtigungsbeschluss im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 6: Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und Satzungsänderung

Die vorgeschlagene Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals begegnet keinen Bedenken. Die DSW wird zustimmen.

 

TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)

Der Anpassung des Unternehmensgegenstands wird die DSW zustimmen.

 

TOP 8:  Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Absatz 2 bis Absatz 5 der Satzung (zustimmungspflichtige Geschäfte)

Auch dieser vorgeschlagenen Satzungsänderung wird die DSW zustimmen.

 

TOP 9: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) sowie sonstige, überwiegend redaktionelle Änderungen

Die durch das ARUG notwendig gewordenen sowie die weiteren Satzungsänderungen werden von der DSW mitgetragen.

 

 

Unserem Abstimmungsverhalten liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.

Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.