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Interessenvertretung in Deutschland
Ein erstes Highlight der unermüdlichen Interessenvertretung der DSW im Sinne der privaten Anleger war sicher die Reform des Aktiengesetzes, das 1965 in Kraft trat und in weiten Teilen heute noch gilt. Diese Rechtsnormen beruhen zum großen Teil auf Vorschlägen der DSW.
An der Bedeutung der Interessenvertretung für den Anlegerschutz hat sich bis heute nichts geändert. So finden sich Vorstellungen der DSW in nahezu allen Gesetzen, die den Kapitalmarkt betreffen. Die Ära, in der der Gesetzgeber sich, wie etwa beim Aktiengesetz, von den ersten Diskussionen bis zur endgültigen Veröffentlichung des Textes im Bundesgesetzblatt, zehn Jahre Zeit ließ, ist allerdings lange vorbei. Heutzutage werden viele Regelungen sehr viel schneller getroffen und sind bisweilen leider auch mit entsprechend heißer Nadel gestrickt.
Dennoch tritt die DSW in Berlin aktiv für den Anlegerschutz auf politischer Ebene ein: zum Beispiel durch Kontakte zu den wichtigen politischen Entscheidungsträgern, durch das Erarbeiten von Stellungnahmen oder durch die Teilnahme an den Anhörungen der Bundesausschüsse.
Stellungnahmen der DSW zu aktuellen Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier.