Erstattung US-amerikanischer Quellensteuer
Nicht in den USA ansässige natürliche Personen, die Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen von einer US-amerikanischen Gesellschaft gezahlt haben, können keinen Erstattungsantrag für die einbehaltene Quellensteuer stellen, sondern sollten ihrer Bank vor Auszahlung der Dividende einen Antrag auf Steuerermäßigung einreichen.
Das hierfür notwendige W8BEN-Formular können Sie hier abrufen.
Ist der Antrag auf Steuerermäßigung verfristet, ist eine vereinfachte US-Steuererklärung abzugeben. Im Rahmen dieser vereinfachten Steuererklärung in den USA kann eine Erstattung erfolgen, wobei zu beachten ist, dass diese Steuererklärung erst in Folgejahr für das laufende Jahr erfolgen kann, mit dann von den US-Behörden aktualisierten Formularen.