Erstattung französischer Quellensteuer

Die Erstattung französischer Quellensteuer auf Dividenden können Sie mit folgenden Formularen beantragen:

Formular 5000-DE

Formular 5001-DE

 

Zusätzlich haben die französischen Behörden einen Leitfaden für die Erstattungsanträge entwickelt, den Sie hier abrufen können:

Leitfaden zur Erstattung französischer Quellensteuer

 

Wird das Formular 5000-DE vor der Ausschüttung der Dividende eingereicht, so wird nur der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte Quellensteuersatz einbehalten. Diese Vorgehensweise wird als 'vereinfachtes Verfahren' bezeichnet.

Die Rückerstattung französischer Quellensteuer ist für deutsche Anleger oftmals mit hohen Kosten verbunden. Dies liegt daran, dass die französische Steuerbehörde für den Nachweis des Einbehalts der Quellensteuer eine „Bestätigung der französischen auszahlenden Stelle“ verlangt. Eine Bestätigung der deutschen Depotbank wird in der Regel nicht anerkannt. Somit sind Anleger gezwungen, die Erstattungsformulare über den Depotbankenweg einzureichen. Sofern die deutsche Depotbank diesen Service überhaupt anbietet, verlangt sie hierfür regelmäßig (Fremd-)Gebühren. Hinzu kommt, dass die Erstattung pro Dividendenzahlung zu erfolgen hat, was zu vermehrten Kosten bei Unternehmen führt, die ihre Dividenden quartalsweise ausschütten.

Unser zusätzlicher Service für DSW-Mitglieder: der DSW-Erstattungsservice.