Die geplante Abgeltungssteuer und ihre Folgen

„Ich für meinen Teil würde kein einziges Aktiengeschäft mehr in Deutschland tätigen, mein gesamtes Geld aus Deutschland abziehen und bei einem ausländischen Broker parken.“ Zitat eines DSW-Mitglieds zur geplanten Abgeltungssteuer.

Teilnehmer:

Herr Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer

Herr Jürgen Kurz, Pressesprecher

Es gilt das gesprochene Wort

Lassen Sie mich unsere Pressekonferenz mit ein paar beispielhaften Zitaten aus Schreiben von DSW-Mitgliedern beginnen, die seit Bekanntwerden der ersten Eckdaten der jetzt geplanten Abgeltungssteuer nahezu täglich bei uns eingehen.

Da heißt es etwa:

„Ich für meinen Teil würde kein einziges Aktiengeschäft mehr in Deutschland tätigen, mein gesamtes Geld aus Deutschland abziehen und bei einem ausländischen Broker parken.“

Oder:

„Mit der Abschaffung der Körperschaftssteuererstattung zugunsten des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 wurde meine Altersvorsorge auf einen Schlag um 10 Prozent geschmälert. Mit der Einführung einer solchen Abgeltungssteuer wird meine private Vorsorge noch weiter verteuert.“

Die restlichen Schreiben waren ähnlichen Inhalts. Die Quintessenz war immer die gleiche:

  • Aktiengeschäfte in Deutschland werden unattraktiver
  • die von den Politikern als unabdingbar notwendig bezeichnete private Altersvorsorge wird erschwert
  • Kapitalflucht wird zumindest in Erwägung gezogen

Doch lassen Sie uns zunächst auf die aktuelle Situation und dann erst auf die Pläne eingehen, die die deutschen Anleger derart auf die Palme bringen.

Wie sieht es aktuell aus?

Der Einfachheit halber gehe ich davon aus, dass der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft ist. Das ist vor dem Hintergrund, dass der Freibetrag ab nächstem Jahr auf 750 Euro pro Person halbiert wird, gerade für Anleger, die schon längere Zeit Geld für ihr Alter zurücklegen, wohl realistisch. Außen vor lasse ich den Solidaritätszuschlag, der zur Zeit 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer beträgt, also bei allen genannten Steuern noch einmal oben drauf kommt.

Damit stellt sich die Versteuerung von Kapitalerträgen hierzulande aktuell wie folgt dar:

Zinserträge werden direkt an der Quelle mit einer Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent belastet. Im Rahmen der Steuererklärung folgt dann die Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Alle Anleger, deren Steuersatz unter 30 Prozent liegt, geben dem Staat somit bis zur Erstattung ihres zuviel gezahlten Geldes einen zinslosen Kredit.

Gewinne aus Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren sind in Deutschland steuerfrei, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot lagen. Werden sie kürzer gehalten, werden die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Ziel dieser Regelung war es nur zum Teil, langfristig orientierte Anleger zu belohnen. Auf der anderen Seite hat es für den Fiskus den Nebeneffekt, dass Verluste aus Wertpapierverkäufen nur dann Steuer mindernd gegen die Gewinne gerechnet werden können, wenn sie ebenfalls innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist realisiert werden. Wer ältere Verlustaktien im Depot hat, bleibt auf dem Minus sitzen.

Dividenden werden hierzulande nach dem so genannten „Halbeinkünfteverfahren“ besteuert. Was nichts anderes bedeutet, als dass die Hälfte der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden muss. Was zunächst wie eine Bevorzugung klingt, ist in Wirklichkeit nicht anderes als eine klassische Doppelbesteuerung der Unternehmensgewinne. Auf Unternehmensebene wird mit der Körperschaftssteuer kassiert, auf der Ebene des Anlegers greift der Fiskus auf dieses bereits versteuerte Geld dann in Höhe des jeweiligen persönlichen Steuersatzes nochmals zu. Eingeführt wurde diese Doppelbesteuerung erst mit dem Halbeinkünfteverfahren. Bis zum Jahr 2000 galt in Deutschland die sehr viel gerechtere Körperschaftssteueranrechnung, die eine Doppelbesteuerung verhinderte.

Es verwundert nicht, dass der Wunsch nach einer einheitlichen Besteuerung von Kapitalerträgen vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Besteuerungsarten groß ist. Die Lösung, über die in Deutschland immer mal wieder diskutiert wurde, ist die Abgeltungssteuer, wie sie etwa in Österreich seit 1993 gilt. Die Faszination liegt in der Einfachheit. Ein pauschaler Steuersatz gilt für alle Kapitalerträge. Angaben in der Steuererklärung sind nicht mehr notwendig.

Doch auch hier liegt die Tücke im Detail, wie die von der Großen Koalition geplante Abgeltungssteuer deutlich zeigt, die ab 2008 greifen soll.

Der pauschale Steuersatz der Abgeltungssteuer soll zunächst auf 30 Prozent lauten. 2009 soll der Satz – wenn die Informationen stimmen – auf 25 Prozent fallen. Ob der Solidaritätszuschlag zusätzlich erhoben wird, ist den bisherigen Ankündigungen nicht zu entnehmen. Wir gehen deshalb zunächst davon aus, dass es dabei bleibt.

Um zu verhindern, dass die Spargroschen von Anlegern mit geringeren Steuersätzen zu hoch belastet werden, will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück dem Vernehmen nach ein Wahlrecht einführen. Wer will, kann also auch nach Einführung der Abgeltungssteuer seine Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Für die Banken wäre damit der Traum, auf Kontrollmitteilungen an Finanzämter und die Erstellung von Jahressteuerbescheinigungen verzichten zu können, ausgeträumt. Auch in der Finanzverwaltung würde der Bürokratieabbau damit deutlich geringer ausfallen.

Die Spekulationsfrist soll nach den Plänen genauso wegfallen, wie das Halbeinkünfteverfahren. Für die Aktionäre hat das Steuererhöhungen von bis zu 100 Prozent zur Folge. Besonders betroffen sind dabei Anleger mit mittleren und geringen Einkommen, was Sie den folgenden Beispielrechnungen entnehmen können:

Für einen Steuerpflichtigen mit Einkünften, die nach geltendem Recht dem Halbeinkünfteverfahren und einem Steuersatz von 15 Prozent unterliegen, was einem zu versteuernden Einkommen von 21.2000 Euro oder (bei Verheirateten) von 42.400 Euro entspricht, sieht die Rechnung so aus:

 

Geltendes Recht
Dividendenzahlung:1.000 Euro
davon steuerfrei:500 Euro
zu versteuern:500 Euro
Steuerlast 15%:75 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:4,10 Euro
Gesamtsteuer:79,10 Euro
nach Steuern:920,90 Euro
Neues Recht
Dividendenzahlung:1000 Euro
Abgeltungssteuer 30%:300 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:16,50 Euro
Steuerlast:316,50 Euro

Aber:

Anrechnungsmöglichkeit, da der persönliche Steuersatz unter 30 Prozent liegt:

&nb

Dividendenzahlung:1.000 Euro
Anrechnung 15%:150 Euro
Anrechnung Soli-Zuschlag 5,5%8,30 Euro
Gesamtsteuerlast nach Anrechnung:158,20 Euro
nach Steuern:841,80 Euro

Die Steuerlast steigt um sage und schreibe 100 Prozent.

Das gleich Bild bietet sich bei einem Anleger mit einem Steuersatz von 30 Prozent, was einem zu versteuernden Einkommen von 66.000 Euro bei Singles oder 132.000 Euro bei Ehepaaren entspricht.

Geltendes Recht
Dividendenzahlung:1.000 Euro
davon steuerfrei:500 Euro
zu versteuern:500 Euro
Steuerlast 30%:150 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:8,30 Euro
Gesamtsteuer:158,30 Euro
nach Steuern:841,80 Euro
Neues Recht
Dividendenzahlung:1000 Euro
Abgeltungssteuer 30%:300 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:16,50 Euro
Steuerlast:316,50 Euro
nach Steuern:683,50 Euro

 Auch hier liegt die Steigerung der Steuerlast bei satten 100 Prozent.

Zum Abschluss nun noch einen Blick auf einen Anleger mit einem 40%-igen Steuersatz. Das zu versteuernde Einkommen liegt hier für einen Single bei 400.000 Euro. Ein Ehepaar mit diesem Steuersatz verdient gemeinsam 800.000 Euro.

Geltendes Recht
Dividendenzahlung:1.000 Euro
davon steuerfrei:500 Euro
zu versteuern:500 Euro
Steuerlast 30%:200 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:11 Euro
Gesamtsteuer:211 Euro
nach Steuern:789 Euro
Neues Recht
Dividendenzahlung:1000 Euro
Abgeltungssteuer 30%:300 Euro
Soli-Zuschlag 5,5%:16,50 Euro
Steuerlast:316,50 Euro
nach Steuern:683,50 Euro

Der Steueraufschlag liegt immer noch bei 50 Prozent.

Damit nicht genug, mit dem ebenfalls geplanten Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist wird die Konzeptlosigkeit der Politiker vollends sichtbar.

Auf der einen Seite wird aktiv für private Altersvorsorge geworben. Insbesondere die Aktie wurde hierbei richtigerweise immer wieder als das Mittel der Wahl herausgekehrt. Da war es nur konsequent, dass der deutsche Gesetzgeber in den letzten Jahren einiges für den Schutz der Aktionäre getan hat. So wurde etwa der von Justizministerin Zypries gemeinsam mit dem damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel vorgestellte „10-Punkte-Plan zur Verbesserung des Anlegerschutzes“ in weiten Teilen umgesetzt.

Langsam konnte man den Eindruck gewinnen, dass das gerade von SPD-Politikern gepflegte Zerrbild des Aktionärs als kurzfristig denkenden Spekulanten, der auf dem Rücken der arbeitenden Klasse sein Geld verdient, endlich auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet sei. Es schien so, als würden private Aktionäre als das wahrgenommen, was sie sind: Wichtige und das System stabilisierende Geldgeber, die mit ihrem Kapital Wachstum finanzieren, Risiken eingehen und zu Recht einen Ertrag erwarten. Doch all das scheint nun vergessen.

Ein echter Treppenwitz ist dabei, dass die geplanten Änderungen in erster Linie die langfristig orientierten Anleger bestrafen, die ihr Geld in dividendenstarke Gesellschaften investieren und ihre Aktien länger als ein Jahr halten. Während diejenigen, die kurzfristig agieren und wenig Wert auf Dividendenzahlungen legen von den Änderungen sogar profitieren können. Vorausgesetzt, ihr Steuersatz liegt über dem Abgeltungssatz.

Und das alles für ein Steueraufkommen, das zumindest in den ersten Jahren nahe Null liegen dürfte. Schließlich hätten Anleger mit Abschaffung der Spekulationsfrist auch die Möglichkeit, Verluste aus mehr als einem Jahr zurückliegenden Wertpapierkäufen steuerlich gegen ihre Gewinne zu rechnen. Und die Zahl der Aktionäre, die auch heute noch horrende Verlustbringer aus den Zeiten des Neuen Marktes im Depot haben, sollte nicht unterschätzt werden. Papiere, deren Performance Minus 90 Prozent oder noch schlechter liegt, würden so zu echten Steuersparmodellen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass auf diese Weise sicher nicht mit einem Ende der Kapitalflucht aus Deutschland zu rechnen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Und dabei wäre die Einführung einer Abgeltungssteuer eigentlich genau der richtige Weg. So wie es die Regierung aktuell plant, geht es nach Ansicht der DSW allerdings nicht.

Der geplante Steuersatz von 30 Prozent liegt deutlich zu hoch. Dies zeigt schon die Tatsache, dass Bezieher geringer und mittlerer Einkommen, deren persönlicher Einkommenssteuersatz unter 30 Prozent liegt, auch weiterhin Steuererklärungen werden abgeben müssen. Eine Vereinfachung sieht anders aus.

Mit der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens würde die Große Koalition sich endgültig als die Steuererhöhungskoalition in die Geschichtsbücher eintragen. Nachdem sie vor kurzem bereits die bisher größte absolute Steuererhöhung beschlossen hat, steht nun eine der höchsten prozentualen Steigerungen an. Ich kann mich zumindest nicht an eine Steuererhöhung von 100 Prozent erinnern.

Eine sinnvolle Abgeltungssteuer, die das Kapital nach Deutschland zurückholt, statt es weiter nach Kräften zu vertreiben, kann nur wie folgt aussehen:

  • Moderater Steuersatz von 15 Prozent.
  • Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens bei Dividenden.
  • Beibehaltung der Spekulationsfrist.
    (Einen Wegfall der Spekulationsfrist könnten wir uns höchsten unter der Voraussetzung vorstellen, dass die Verluste aus Veräußerungsgeschäften gegen sämtliche Einkunftsarten gerechnet werden können und nicht nur gegen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften.)