DSW-Studie zur Vorstandsvergütung 2007

In guter Tradition stellt die DSW wieder ihre Studie zur Vorstandsvergütung der DAX30-Gesellschaften vor, in diesem Jahr erstmalig in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre – Controlling der TU München. Die Studie umfasst zum ersten Mal auch die aktienorientierte Vergütung.

DSW-Studie zur Vorstandsvergütung der DAX30-Gesellschaften

 

Teilnehmer:
Professor Dr. Gunther Friedl
, Technische Universität München, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre – Controlling
Ulrich Hocker, DSW-Hauptgeschäftsführer
Christiane Hölz, DSW-Vergütungsexpertin
Jürgen Kurz, DSW-Pressesprecher

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

Es ist wieder einmal soweit. Wie schon traditionell, stellen wir auch in diesem Jahr wieder die DSW-Vergütungsstudie der DAX30-Gesellschaften vor. Wobei es sich in diesem Jahr erstmals nicht um eine reine DSW-Studie handelt. Wir haben intensiv mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre – Controlling der TU München von Professor Dr. Gunther Friedel zusammengearbeitet, den ich hier auf dem Podium noch einmal ganz herzlich begrüße. Ebenfalls eine Premiere ist, dass wir die aktienorientierte Vergütung in die Studie mit einbezogen haben.

Eigentlich hätten in diesem Jahr erstmals alle 30 im DAX notierten Gesellschaften ihre Vorstandsvergütung individualisiert offen gelegt, wäre nicht die Merck KGaA in das Oberhaus der deutschen Unternehmen aufgerückt. So sind es also nur 29 von 30 AGs, die die Gehälter ihrer Vorstände entsprechend dem Vorstandvergütungsoffenlegungsgesetz (VorstOG) veröffentlichen. Bei Merck hat man die Hintertür des so genannten „Opting Out“ gewählt, um der ungeliebten Transparenz zu entgehen. Hierfür mussten im vergangenen Jahr 75 Prozent der auf der Hauptversammlung vertretenen Stimmen, gegen die Offenlegung der Vorstandsgehälter votieren.

Die restlichen DAX-Gesellschaften haben sich für die vom Gesetz geforderte individualisierte Offenlegung entschieden. Da der Gesetzgeber nur festgelegt hat, WAS zu veröffentlichen ist, aber kein Wort darauf verwendet, WIE dies zu geschehen hat, ist die Transparenz nach wie vor sehr unterschiedlich. Hier wäre sicher eine  Standardisierung der Angaben sehr hilfreich.

Ein blinder Fleck sind nach wie vor die Pensionszusagen an die Vorstände. Zwar gilt die Verpflichtung zur Offenlegung auch für Leistungen, die einem Vorstandsmitglied im Fall der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind. Allerdings verlangt das Gesetz hier nur die Darstellung des wesentlichen Inhalts der Zusagen und das auch nur dann, „wenn sie in ihrer rechtlichen Ausgestaltung von den den Arbeitnehmern erteilten Zusagen nicht unerheblich abweichen.“

Etwas mehr Licht ist durch das Gesetz in den Bereich der aktienorientierten Vergütung gekommen, die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben. Heute gibt es wohl kaum noch einen Vorstandsvertrag, in dem auf diese Art der Vergütung verzichtet wird. In Mode gekommen sind insbesondere Aktienoptionspläne im Zuge der extrem steigenden Kurse Ende der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Nach dem Zerplatzen der High-Tech-Blase waren zwar die meisten davon nicht „im Geld“. Doch seit 2003 hat sich das dramatisch verändert. So dürfte sich etwa der Gewinn aus in dieser Zeit ausgegebenen Aktienoptionen für den Ex-DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp mittlerweile auf mehr als 50 Millionen Euro belaufen. In seiner aktiven Zeit hatte Schrempp mit seiner Entscheidung, die beiden Autobauer Daimler und Chrysler zu fusionieren, dafür gesorgt, dass der Aktienkurs um bis zu 76 Prozent einbrach.

Grund genug für uns, diesen Vergütungsbestandteil, den wir bisher außen vor gelassen hatten, ebenfalls zu analysieren. Wir werden die Ergebnisse hierzu allerdings separat vorstellen. Eine einfache Addition zur Barvergütung der Vorstände greift zu kurz, da es sich bei den Angaben um virtuelle Werte handelt und nicht um echte Zuflüsse. Hier ist der Gesetzgeber ebenfalls aufgefordert, aktiv zu werden. Notwendig ist, dass die Unternehmen offen legen, was den Vorständen tatsächlich zugeflossen ist. 

Nachbesserungsbedarf beim Thema Managervergütung sieht übrigens auch EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Er bemängelte kürzlich zu recht, dass bisher nur wenige Staaten der Kommissionsempfehlung gefolgt sind, den Anteilseignern mehr Einfluss auf die Bezahlung der Vorstände zu geben. Rühmliche Ausnahmen sind etwa England oder die Niederlande. Auf den dortigen Hauptversammlungen wird über den Vergütungsbericht abgestimmt. Das Votum ist zwar nicht bindend, gegen die Mehrheit ist eine zu üppige Vergütung allerdings kaum durchsetzbar. Die Staaten, die eine solche Mitwirkungsmöglichkeit noch nicht bieten, forderte McCreevy übrigens auf, dies bald zu ändern.

Nun aber zu den Ergebnissen der Vergütungsstudie. Hierfür übergebe ich das Wort zunächst an Frau Hölz. Frau Hölz wird – wie schon in den letzten Jahren – den Teil der Studie vorstellen, die sich mit der Barvergütung befasst.

Bevor ich zu den Ergebnissen komme, kurz etwas zur Systematik der Untersuchung:

Analysiert wurde, was die im DAX30 notierten Aktiengesellschaften ihren Vorständen für die Geschäftsjahre 2006 und 2005 überwiesen haben. Erstmals haben wir uns auch die aktienorientierten Vergütungen angesehen. Wir haben allerdings darauf verzichtet, die sich hieraus ergebenden Zahlen einfach als Vergütungsbestandteil zur Barvergütung hinzuzuaddieren. Damit würden wir Äpfel mit Birnen vergleichen, handelt es sich doch bei dem einen um tatsächlich geflossenes Geld, bei dem anderen dagegen um virtuelle Werte zum Zeitpunkt der Gewährung. Über die aufgrund aktienbasierter Vergütungsbestandteile gezahlten Summen sagen die Daten leider nur wenig. Allenfalls vermitteln sie einen Eindruck über mögliche Werte.

Neben der absoluten Höhe der Gehälter stand auch in diesem Jahr wieder der Zusammenhang zwischen gezahlter Vergütung und wirtschaftlicher Entwicklung des jeweiligen Unternehmens im Mittelpunkt der Analyse. Als Vergleichskennzahl haben wir das Ergebnis je Aktie genutzt. In der Tabelle, in der die Gehälter der Vorstandsvorsitzenden aufgeführt sind, haben wir zudem noch die Kursentwicklung der jeweiligen Aktien sowie die in 2006 gezahlten Dividenden angegeben.

Insgesamt haben von den 30 DAX-Unternehmen 28 aktiv an der Studie teilgenommen und den detaillierten Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt. Lediglich Infineon und Merck haben das nicht für nötig befunden. Bei diesen Gesellschaften konnten wir somit lediglich auf die Angaben in den Geschäftsberichten zurückgreifen. Besonders ärgerlich war die Weigerung des DAX-Neulings Merck, da die KGaA aus Darmstadt als einziges Mitglied der DAX30-Familie die Manager-Gehälter nicht individualisiert offen legt. Doch auch bei Gesellschaften, die dem VorstOG entsprechen, ist nicht alles Gold was glänzt. So macht etwa FMC im Geschäftsbericht nur Angaben in Dollar. Wir haben die Vergütungen zum jeweiligen Jahresmittelkurs in Euro umgerechnet. Einige Unternehmen, wie etwa Adidas, die Deutsche Bank, die Deutsche Telekom oder Continental veröffentlichen leider keine Vorjahreszahlen. Dabei wäre dies gerade für die variablen Bezüge interessant. Bei den Angaben zur Barvergütung herrscht ebenfalls keine Einigkeit. Manche Unternehmen geben etwa Sachbezüge individualisiert an, bei anderen wiederum ist diese Gehaltskomponente in den Fixbezügen enthalten.

Nun aber zu den eigentlichen Ergebnissen unserer Untersuchung:

In den Vorstandsetagen der 30 DAX-Unternehmen wurde für das Geschäftsjahr 2006 durchschnittlich rund 1,9 Millionen Euro verdient. 2005 lag der Betrag bei 1,7 Millionen Euro. Damit haben die Vorstände im Schnitt 7,7 Prozent mehr Geld bekommen. Die Leistung der Vorstandsvorsitzenden wurde im Durchschnitt mit 3,4 Millionen Euro vergütet. Damit lag hier, verglichen mit dem Vorjahr, das Plus bei 7,3 Prozent.

Im europäischen Vergleich liegen die Vorstände deutscher Aktiengesellschaften damit auf ähnlicher Höhe wie etwa ihre französischen oder britischen Kollegen. In Frankreich zahlen die 40 größten Gesellschaften ihren Vorständen eine durchschnittliche Vergütung von 2,3 Millionen Euro. In Großbritannien wird im FTSE100 durchschnittlich 1,7 Millionen Euro verdient.

Den Spitzenplatz in Deutschland belegt erneut die Deutsche Bank. Durchschnittlich hat ein einfaches Vorstandsmitglied des größten deutschen Kreditinstituts im Geschäftsjahr 2006 etwa 3,7 Millionen Euro verdient. Das entspricht, verglichen mit dem Vorjahreswert, einem Gehaltsminus von 6,7 Prozent. Im gleichen Zeitraum konnte die Bank das Ergebnis je Aktie um rund 75 Prozent steigern.

Auf Rang zwei folgen mit rund 2,6 Millionen Euro pro Vorstand die Manager der Metro AG. Um gut 60 Prozent schraubte der Handelskonzern die Gehälter seiner Führungscrew nach oben. Das ist der höchste Zuwachs aller DAX-Gesellschaften. Zurückzuführen ist das gewaltige Plus allein auf die variable Vergütung, die sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Das Ergebnis je Aktie konnte da nicht mithalten. Hier konnte gerade einmal ein Plus von sieben Prozent verzeichnet werden. Beim Drittplatzierten, der Allianz AG, konnten die Vorstände sich über ein Gehaltsplus von knapp 30 Prozent freuen. Hier legte das Ergebnis je Aktie allerdings noch stärker zu, nämlich um 52 Prozent.

Das größte Minus mussten die Vorstände der DaimlerChrylser AG hinnehmen. Von durchschnittlich 2,98 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2005 rutschten die Chefs des Autobauers um 47 Prozent auf 1,58 Millionen Euro. Das Ergebnis je Aktie stieg im gleichen Zeitraum um fast 13 Prozent. Sinkende Gehälter trotz eines steigenden Ergebnisses je Aktie gab es auch bei SAP. Um rund 32 Prozent kürzte der Softwarekonzern die Vorstandsgehälter. Das Plus beim Ergebnis je Aktie lag bei 26 Prozent.

Die Spannbreite der gezahlten Vorstandsgehälter ist in diesem Jahr ein wenig rückläufig, was in erster Linie an dem Gehaltsrückgang der Deutsch-Banker liegt. Lagen im Geschäftsjahr 2005 rund 3 Millionen Euro zwischen der Nummer eins (Deutsche Bank) und der Nummer 30 der Liste (Postbank), sind es diesmal 2,8 Millionen Euro, die ein Vorstandsmitglied des größten deutschen Bankhauses von einem Infineon-Manager trennen.

Insgesamt sechs Gesellschaften reduzierten die Zahlungen an ihre Vorstände. Dabei zahlten Deutsche Bank, SAP, RWE und DaimlerChrysler weniger, obwohl das Ergebnis je Aktie jeweils gestiegen war. E.ON und TUI reduzierten die Managergehälter bei rückläufigen Ergebnissen je Aktie.

Über steigende Gehälter trotz eines schlechteren Ergebnisses im Geschäftsjahr 2006 konnten sich die Vorstände der Deutschen Post, der Deutschen Telekom und der Infineon AG freuen.

Bei den Vorstandsvorsitzenden sieht die Rangliste ein wenig anders aus. Zwar liegt auch hier die Deutsche Bank unangefochten auf Platz eins. Josef Ackermann erhielt für das Geschäftsjahr 2006 eine Barvergütung von insgesamt rund 9,4 Millionen Euro. Damit konnte er, im Gegensatz zu seinen Vorstandskollegen, ein Gehaltsplus in Höhe von 9 Prozent erzielen. Auf Rang zwei findet sich in dieser Liste die Linde AG. Wolfgang Reitzle wurde mit immerhin 5,9 Millionen Euro entlohnt und liegt damit deutlich über den 1,5 Millionen Euro, die ein einfaches Vorstandsmitglied der Linde AG überwiesen bekam. Mit 4,5 Millionen Euro nimmt Daimler-Chef Jürgen Zetsche Rang drei ein.

Damit möchte ich überleiten zu Herrn Professor Friedl, der Ihnen den Teil der Studie vorstellen wird, die sich mit aktienbasierten Vergütungsbestandteilen befasst.

Neben der Barvergütung stellt die aktienkursbezogene Vergütung einen weiteren Baustein der Vorstandsvergütung dar. Weil die DAX30-Unternehmen bis 2005 darüber nur sehr unzureichend berichtet haben, konnten bisher auch keine wirklich zuverlässigen Aussagen gemacht werden. Für das Geschäftsjahr 2006 können wir nun zum ersten Mal belastbare Aussagen zu dieser Vergütungsform machen.
Zunächst ist festzustellen, dass die Ausgestaltung der aktienkursbasierten Vergütungsbestandteile stark variiert. Darunter sind nicht nur Aktienoptionsprogramme zu finden, die in den vergangenen Jahren massiv in die Kritik geraten sind. Das Spektrum ist wesentlich breiter: Er reicht von der freiwilligen Zeichnung von Wandelanleihen (z.B. VW), über die Ausgabe von Bezugsrechten hin zur Ausgabe von echten oder virtuellen Aktien und Aktienoptionsplänen.
Ein wichtiges Merkmal aktienkursbasierter Vergütungsformen ist ihre Erfolgsabhängigkeit. Eine Steigerung des Aktienkurses führt zu einer Erhöhung des Werts der ausgegebenen aktienbasierten Vergütungsbestandteile. Damit sollen Anreize geschaffen werden, den Unternehmenswert zu steigern. Häufig steht nicht nur die Entwicklung des eigenen Aktienkurses im Vordergrund. Die Entwicklung von Bilanzkennzahlen oder Aktienindizes spielt bei der Bemessung der Vergütungshöhe teilweise ebenfalls eine Rolle. Damit soll etwa verhindert werden, dass Vorstandsmitglieder von günstigen Börsensituationen profitieren, obwohl sich der Aktienkurs schlechter als der Marktdurchschnitt entwickelt hat. Mitunter kann die Auszahlung aus den Programmen auf besonderen Beschluss des Aufsichtsrates begrenzt werden (z.B. Siemens, RWE).

Die Bestimmung der Höhe der aktienkursbezogenen Vergütung ist schwierig. Es ist wichtig, die beiden grundsätzlich verschiedenen Möglichkeiten voneinander zu unterscheiden. Zum einen kann der Wert der aktienkursbezogenen Vergütung zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt werden. Dann spricht man vom so genannten Gewährungsprinzip. Zum anderen kann der Wert der Vergütung zum Zeitpunkt der Ausübung durch die Vorstandsmitglieder bestimmt werden. Weil erst dann das Geld fließt, spricht man auch vom Auszahlungsprinzip.

Das Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes (VorstOG) aus dem Jahre 2005 verlangt von den Unternehmen, dass die aktienbasierte Vergütung mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung offen zu legen ist. Dies bedeutet, dass die Unternehmen ihre aktienkursbasierte Vergütung nach dem Gewährungsprinzip offen zu legen haben. Leider hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, zusätzlich die Angabe der Höhe des Zuflusses bei der Ausübung von Aktienoptionen und ähnlichen Vergütungsformen zu verlangen.

Die DAX30-Unternehmen sind der Forderung des Gesetzgebers in ihren Geschäftsberichten des Jahres 2006 fast ausnahmslos nachgekommen. Bis auf die Deutsche Telekom hat jedes Unternehmen die Höhe der aktienbasierten Vergütung individualisiert für jeden Vorstand zum jeweiligen Zeitwert bei Gewährung angegeben. Die Deutsche Telekom hat statt des Zeitwertes bei Gewährung den Wert der ausgegebenen Aktienoptionen zum Bilanzstichtag 31.12.2006 ermittelt.
Im Hinblick auf die Berechnungsmethode dieses Zeitwertes lässt die Transparenz noch stark zu wünschen übrig. Angaben zu der verwendeten Berechnungsmethode finden sich nur teilweise. Daten über die verwendeten Parameterwerte müssen im Anhang des Geschäftsberichts mühsam gesucht werden, so dass selbst ein Vergütungsexperte die Unternehmensangaben kaum überprüfen kann.
Wenn man sich die Daten genauer ansieht, offenbaren sich noch eine Reihe weiterer Schwächen. So fehlen in vielen Geschäftsberichten die tatsächlichen Zahlungen an die Vorstände. Besonders deutlich wird dieses Informationsdefizit, wenn man sich die Vergütung des Vorstandschefs von RWE ansieht. Dieser hat im Jahre 2006 Aktienoptionen im Wert von 3 Millionen Euro erhalten. Gleichzeitig hat er Aktienoptionen ausgeübt, die er im Jahre 2004 erhalten hat. Die daraus resultierende Zahlung betrug 8,3 Millionen Euro. Ähnliches gilt für den früheren Vorstandsvorsitzenden von DaimlerChrysler, Jürgen Schrempp, der in seiner Amtszeit Aktienoptionen bezogen hat, die auch nach seinem Abgang noch ausgeübt werden können. Transparenz kann hier nur geschaffen werden, indem man die Unternehmen verpflichtet, die Zahlungen aus Aktienoptionsprogrammen an aktive und ehemalige Vorstände im Geschäftsbericht anzugeben.

Die Qualität der Darstellung ist in einigen Fällen ebenfalls verbesserungsfähig. Aktienkursbasierte Vergütungsbestandteile werden häufig nicht in der Tabelle der Vorstandsgesamtvergütung aufgeführt, sondern zum Teil einige Seiten entfernt oder lediglich im Fließtext. Dies erschwert eine Vergleichbarkeit der Angaben in unnötiger Weise und sollte zugunsten von stärker standardisierten Angaben verändert werden.
Kommen wir nun zu der Höhe der aktienkursbezogenen Vergütungsbestandteile. Hier gibt es innerhalb der DAX30-Unternehmen erhebliche Unterschiede. Durchschnittlich erhielten die Vorstandsvorsitzenden bzw. die Vorstandssprecher im Jahr 2006 aktienkursbasierte Einkommenskomponenten im Gegenwert von 1 Millionen Euro. Im Schnitt werden 23 Prozent der Gesamtvergütung (ohne Pensionsansprüche) in Form aktienbasierter Vergütungsbestandteile gewährt. An der Spitze liegt dabei der Vorstandssprecher von SAP mit Aktienoptionen im Wert von 5,6 Millionen Euro. Auf Platz zwei und drei folgen die Vorstandschefs der Deutschen Bank mit 3,8 Millionen Euro und RWE mit 3 Millionen Euro. Auf der anderen Seite stehen immerhin sieben Unternehmen, die ihren Vorstandschefs in 2006 keine aktienkursbezogenen Vergütungen gewährt haben.

Bei den Unternehmen, die auf aktienbasierte Vergütungsbestandteile bauen, ist eine überraschende Tendenz zu verzeichnen. Hier zeigt sich im Vergleich der aktienkursbasierten Vergütungen der Vorstandschefs zwischen den Jahren 2005 und 2006 eine Zunahme um über 35 Prozent. Dies ist deutlich mehr als der gesamte Gehaltszuwachs. Das könnte darauf hindeuten, dass die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden in stärkerem Maße erfolgsabhängig geworden ist.
Während bei den aktienbasierten Vergütungsinstrumenten die Transparenz besser geworden ist, gibt es bei den Pensionen und Übergangsgeldern noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Hier lassen sich die Unternehmen noch zu wenig in die Karten schauen.

Die Angaben zu den Pensionsplänen sind teilweise äußerst dürftig. Zu etwaigen Übergangsgeldern äußern sich manchen Unternehmen überhaupt nicht. Darüber hinaus finden sich derartige Angaben lediglich im Fließtext, so dass ein schneller Überblick über die Kosten von Pensionszusagen für Aktionäre nicht möglich ist. Dies macht es im Einzelfall sehr schwierig bzw. unmöglich, den Wert der Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder zu bestimmen.

DSW_Verguetungsstudie_2007_Vorstandsmitglieder.pdf

DSW_Verguetungsstudie_2007_Vorstandsvorsitzende.pdf