DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2015

DSW und TU München haben auch in diesem Jahr wieder die Vergütungen der Vorstände der größten deutschen Unternehmen analysiert. Die aktuelle Studie zeigt, die Vergütung deutscher DAX-Vorstände ist - auch international - weiterhin wettbewerbsfähig.

Teilnehmer:

Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer 

Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident

Professor Dr. Gunther Friedl, Technische Universität München, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling 

Christiane Hölz, DSW-Vergütungsexpertin 

Jürgen Kurz, DSW-Pressesprecher

 

Es gilt das gesprochene Wort 

(Redner: Marc Tüngler)

Meine Damen und Herren,

auch ich darf Sie herzlich zu unserer Pressekonferenz hier in Frankfurt begrüßen auf der wir Ihnen die Ergebnisse der Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wollen, die wir nun bereits zum neunten Mal gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Controlling der Technischen Universität München durchgeführt haben. Die detaillierten Studienergebnisse werden Ihnen im Anschluss Herr Professor Friedl und Frau Hölz vorstellen, die ich hiermit ebenfalls nochmals ganz herzlich begrüße. 

Die Gehälter der Vorstände deutscher Aktiengesellschaften bewegen nach wie vor die Gemüter. Für die Anteilseigner und damit die Eigentümer, die die Gehälter zahlen müssen, spielt die Höhe dabei allerdings oft nur eine zweitrangige Rolle. Noch wichtiger ist, dass die Gehaltsentwicklung die Geschäftsentwicklung widerspiegelt. Geht es einem Unternehmen gut, soll auch der Vorstand gutes Geld verdienen. Allerdings gilt diese Regel auch andersherum: Steigende Gehälter bei sinkenden Erträgen führen in der Regel zu intensiven Diskussionen auf den Hauptversammlungen. Dann ist etwas faul im System.

Bevor wir zu den Ergebnissen der Studie kommen, erlauben Sie mir einen kurzen Blick in die Historie – aber auch in die Zukunft. Als wir vor mittlerweile 14 Jahren die erste DSW-Vergütungsstudie vorlegten, waren wir auf Schätzungen und freiwillige Angaben der Unternehmen angewiesen. Vorstandsvergütungen wurden damals schlicht als Gesamtsumme ausgewiesen. Das sei – so waren damals die Verantwortlichen in vielen Aktiengesellschaften überzeugt – auch völlig ausreichend als Information für die Aktionäre. Eine Sichtweise, die wir – natürlicherweise – nicht teilen konnten. 

Der Gesetzgeber wurde vor genau zehn Jahren in 2005 aktiv. In dem Jahr trat das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütung, das sogenannte VorstOG, in Kraft und schrieb damit die individualisierte Ausweisung unterteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten vor. Damit begann der Siegeszug der Transparenz im Bereich der Vorstandsvergütung als die unumstößliche Grundvoraussetzung für eine gesunde und damit gute Corporate Governance.

Unterbleiben können die Angaben nur, wenn die Hauptversammlung mit mindestens 75 Prozent ein sogenanntes Opting-out beschloss. Gerade bei Unternehmen mit Großaktionären ist diese Möglichkeit nach wie vor ein gern genutztes Hintertürchen, um der Transparenz in Sachen Vorstandsvergütung zu entgehen. Als Beispiel seien hier neben der Axel Springer SE nur Celesio oder Südzucker genannt, die sich ein Opting-out in den Hauptversammlungen 2015 genehmigen lassen wollen (Celesio) bzw. haben genehmigen lassen (Südzucker). Für den Großaktionär hat der Verzicht dabei keinerlei negative Konsequenzen, da er ja über die Gehälter der Vorstände bestens informiert ist. Das Nachsehen hat der Streubesitz. Was ihm allein bleibt, ist Vertrauen, wobei Kontrolle auch hier besser wäre.

Diese Praxis könnte allerdings schon bald vorbei sein. Die EU-Aktionärsrechterichtlinie, zu der ich gleich noch kommen werde, sieht eine solche Möglichkeit in ihrer aktuellen Fassung nicht vor. Damit würde dann eine Lücke geschlossen, die wir beim VorstOG immer als offene Flanke und Systemfehler gesehen haben.

In Deutschland wurden 2009 mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Regeln zur Ausgestaltung der Vorstandsvergütung weiter verschärft. So wurde damals das sogenannte „Say on Pay“, also die Abstimmung über die Vorstandsvergütung durch die Hauptversammlung, gesetzlich verankert. Die Durchführung der Abstimmung ist für die Unternehmen freiwillig. Das Ergebnis ist zudem rechtlich nicht bindend. Dennoch hat sich das System in der Praxis und aus unserer Perspektive für alle Beteiligten ganz klar bewährt.

In nächster Zeit ist wohl nicht mit weiteren eigenen Gesetzesinitiativen in Sachen Vorstandsvergütung zu rechnen. Schließlich wird auf europäischer Ebene gerade die bereits erwähnte Aktionärsrechterichtlinie überarbeitet, die sich unter anderem auch mit der Transparenz der Vorstandsvergütung befasst. Erst vor kurzem hat das Europäische Parlament sich zu der Richtlinie positioniert, die sich aktuell im Trilog befindet. 

Der derzeitige Richtlinienvorschlag sieht vor, dass europaweit und branchenübergreifend die Vergütungspolitik für die Unternehmensleitung dem langfristigen Erfolg des Unternehmens dient und die Einflussmöglichkeiten der Aktionäre erweitert werden. Die konkrete Höhe der Vorstandsvergütung wird allerdings nicht geregelt. 

Zur neuen Regulierung sieht der Entwurf zwei Instrumente vor: 

Zum einen die mindestens alle drei Jahre anstehende Abstimmung der Hauptversammlung über die Vergütungspolitik. Ob dieses Votum verbindlich oder beratend ausgestaltet wird, bleibt dabei den Mitgliedsstaaten überlassen.

Zum anderen die jährliche beratende Abstimmung über einen Vergütungsbericht, in dem dargelegt wird, wie die Vergütungspolitik im abgelaufenen Geschäftsjahr umgesetzt wurde. 

Wie gesagt: Eine Opting-out-Möglichkeit sieht der Entwurf nicht vor. Wir hoffen sehr, dass es auch dabei bleibt.

Die Vergütungspolitik muss insbesondere folgende Inhalte aufweisen: 

  • Erläuterung über die Förderung der langfristigen Interessen und langfristigen Tragfähigkeit des Unternehmens durch die Vergütungspolitik;  
  • Festlegung von klaren Kriterien für die Gewährung der festen und variablen Vergütungsbestandteile;  
  • Angabe des angemessenen Verhältnisses von festen zu variablen Vergütungsbestandteilen; * Erläuterung, wie die Vergütungspolitik der Beschäftigten in die Vergütungspolitik der Vorstände eingeflossen ist;
  • Angabe der finanziellen und nicht finanziellen Leistungskriterien für die Gewährung der variablen Vergütungsbestandteile sowie Aufschub- und Wartezeiten und Kriterien für Rückforderungsrechte.

Es ist zu hoffen, dass sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der Vorstandsvergütung an dem Richtlinienentwurf orientieren wird. Hat man die Verschärfung beim Say on Pay vor dem Hintergrund der europäischen Entwicklungen doch bewusst aus der Aktienrechtsnovelle herausfiletiert und auf Eis gelegt. Die den nationalen Regierungen eingeräumte Wahlmöglichkeit, die Abstimmung über die Vergütung – also das Say on Pay – bindend oder beratend zu gestalten, sollte auch hierzulande aus unserer eigentümergetriebenen Sicht gewürdigt werden und das Votum beratend bleiben. 

Was auf den ersten Blick vielleicht wie eine stumpfe Waffe aus dem Arsenal der Aktionärsrechte erscheint, erweist sich bei näherem Hinsehen als durchaus wirksam. So haben Gesellschaften, die mit ihrem System durchgefallen sind, wie im Jahr 2010 die HeidelbergCement AG, oder nur sehr schlechte Ergebnisse eingefahren haben, wie ebenfalls 2010 die Deutsche Bank, entsprechend reagiert und das umgehend.

Wie wirksam Aktionärsabstimmungen sind, selbst wenn ein negatives Votum formal ohne Rechtsfolge bleiben würde, zeigte erst vor kurzem wieder die Entlastungsentscheidung auf der Hauptversammlung der Deutschen Bank. Obwohl die in der Kritik stehenden Vorstände von einer Mehrheit der Anteilseigner (gerade noch so) entlastet wurden, reichte die ungewöhnlich niedrige Zustimmungsquote von nur rund 61 Prozent nicht aus, um das Vorstandsduo zu halten. Nicht bindende Voten auf Hauptversammlungen entfalten somit also sehr wohl eine Wirkung – und zwar genau die, die die Eigentümer wünschen, ohne aber, dass wir unser zweistufiges System aus Vorstand und Aufsichtsrat aufgeben oder gar verraten müssen. 

Nun aber genug der Vorrede und zum eigentlichen Thema unserer heutigen Pressekonferenz: Der Vorstandsvergütungsstudie, die die DSW wieder in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Controlling der Technischen Universität München erstellt hat. 

Für die Darstellung der Vergütungszahlen kamen in diesem Jahr übrigens erstmals die vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Mustertabellen zum Einsatz.

Über den Spitzenreiter muss ich eigentlich kaum noch ein Wort verlieren. Seit mittlerweile fünf Jahren führt der VW-Chef Martin Winterkorn das Feld mit mehr oder weniger souveränem Vorsprung an. Im Jahr 2010 war mit Josef Ackermann, dessen Vergütung damals bei gut 9,5 Millionen Euro lag, der letzte „Nicht-VW-Chef“ auf Position eins der Liste. Herr Winterkorn belegte mit 6,6 Millionen immerhin schon Rang fünf. Im aktuellen Vergleich liegt sein Verdienst mit knapp 15 Millionen Euro mehr als doppelt so hoch. 

Die Deutsche Bank war auch die letzte AG, die in der „Vor-VW-Ära“ den Spitzenplatz bei der durchschnittlichen Gesamtvergütung der Vorstände innehatte. Knapp 5,6 Millionen Euro zahlte die Bank im Schnitt. Volkswagen war mit gut 3,7 Millionen Euro auf Platz drei zu finden. Heute sind die Vorzeichen umgekehrt. Die Deutsche Bank liegt mit einer Durchschnittsvergütung von knapp 5,3 Millionen Euro auf Rang drei. Volkswagen zahlt mit 7,4 Millionen Euro erneut das höchste Vorstandssalär. 

Damit übergebe ich aber das Wort an Herrn Professor Friedl, der nun die detaillierten Untersuchungsergebnisse der Vorstandsvergütungsstudie vorstellen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

 

(Redner: Professor Dr. Gunther Friedl)

 Meine sehr verehrten Damen und Herren,

die Vorstandsgehälter in Deutschland sind im vergangenen Jahr sehr moderat gewachsen. Die Vergütung der Vorstände unserer DAX 30 Unternehmen stieg im Schnitt um 1,5 Prozent. Im Jahr zuvor waren es immerhin 4 Prozent. Prozentual ist dieser Anstieg deutlich niedriger als die Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Diese sind im vergangenen Jahr nämlich um 3,8 Prozent gestiegen. Trotzdem klafft zwischen den normalen Arbeitseinkommen und den Vorstandsgehältern eine deutliche Lücke. Ein DAX-Vorstand verdient nämlich mit 3,4 Millionen Euro Jahresgehalt im Mittel das 54-fache des Durchschnittsgehalts eines DAX-Angestellten.

Interessant ist, dass der Anstieg der Vorstandsvergütung auch deutlich hinter der Gewinnentwicklung im DAX zurückbleibt. 2014 haben die DAX-Unternehmen ihre Gewinne nämlich um 6,8 Prozent auf den Rekordwert von 109 Milliarden Euro steigern können. Und auch die Mitarbeiterzahl ist um 2 Prozent auf 3,8 Millionen Menschen gestiegen. Möglicherweise hat die gesellschaftliche Debatte um die Bezahlung von Top-Managern zu dieser moderaten Entwicklung beigetragen. 

Wenn man allerdings die einzelnen Bestandteile der Vorstandsvergütung genauer betrachtet, gibt es einige bedenkliche Entwicklungen. So sind die fixen Vergütungsbestandteile abermals um 4,9 Prozent deutlich stärker als die Gesamtbezüge gestiegen. Bereits im Vorjahr stieg die Fixvergütung um sagenhafte 7,2 Prozent. Die für die Vergütung zuständigen Aufsichtsräte ersetzen also leistungsorientierte Vergütungsbestandteile durch eine sichere Fixvergütung. Diesen Trend halten wir für bedenklich. Denn das Gehalt sollte sich vor allem aus der Leistung eines Vorstandsmitglieds ergeben. Bei einem Rückgang der wirtschaftlichen Kennzahlen eines Unternehmens sollte auch das Gehalt entsprechend reagieren.

Umgekehrt ist die aktienkursbasierte Vergütung im Mittel um 11,1 Prozent zurückgegangen. Unternehmen setzen ihren Vorständen deutlich niedrigere langfristige Anreize. Auch diese Entwicklung halten wir für falsch. Im Aktienkurs spiegeln sich nämlich die langfristigen Zukunftserwartungen eines Unternehmens wider. Wenn die entsprechende Vergütung reduziert wird, sinken die Anreize für Vorstände, sich bei ihren Entscheidungen am langfristigen Wohl des Unternehmens auszurichten.

Besonders auffällig ist diese Entwicklung bei der Deutschen Bank. Die Fixvergütung stieg um 79 Prozent, während die aktienkursorientierte Vergütung sich beinahe halbierte. Das entspricht zwar der langfristigen Strategie der Deutschen Bank, leistungsabhängige Vergütung durch fixe Vergütung zu ersetzen. Ob die Aktionäre diese Strategie und die Wertentwicklung gutheißen, darf bezweifelt werden. Fraglich ist auch, ob Gehaltsentwicklung und Leistungsbeurteilung der Vorstände gut zueinanderpassen. 

Auf der Liste der drei Unternehmen mit dem höchsten Gehaltssprung ist auch ein Unternehmen zu finden, das in den vergangenen Jahren nicht gerade durch eine herausragende Performance geglänzt hat. Bei RWE ist 2014 der sogenannte EBITDA um fast zehn Prozent gesunken, das betriebliche Ergebnis gar um ein Viertel. Dagegen stieg der variable Bonus für die Vorstandsmitglieder um satte 120 Prozent auf über 2,5 Millionen Euro, die durchschnittliche Gesamtvergütung immerhin noch um 34 Prozent auf fast 4 Millionen Euro. Eine solche Entwicklung lässt sich zumindest mit der wirtschaftlichen Lage bei RWE kaum rechtfertigen. 

Die Transparenz der Vorstandsvergütung in den DAX-Unternehmen ist im vergangenen Jahr noch einmal deutlich gestiegen. Das hängt damit zusammen, dass nun die meisten DAX-Unternehmen die Mustertabellen verwenden, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Anwendung empfiehlt. Vor allem die Pensionen der DAX-Vorstände sind nun etwas klarer dargestellt. Für die DAX-Vorstandsvorsitzenden haben wir einen durchschnittlichen jährlichen Wert der Ruhegehälter von 824 Tausend Euro ermittelt. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als dieser Wert 659 Tausend Euro betrug. Die Schwankungsbreite ist hier allerdings enorm. In einem Fall haben wir eine zugesagte Höhe der jährlichen Pensionszahlung von über 4 Millionen Euro festgestellt. 

Lassen Sie mich nun zu einigen interessanten Einzelergebnissen unserer Studie kommen. Der Bestverdiener unter den Vorstandsvorsitzenden im DAX war wie schon in den vier Vorjahren Martin Winterkorn von Volkswagen mit einer Gesamtvergütung von immerhin 15 Millionen Euro. Davon sind immerhin 13 Millionen Euro variable Vergütungsbestandteile, die an den Erfolg gekoppelt sind. Erst mit großem Abstand folgen Bill McDermott von SAP mit 7,9 Millionen Euro und Karl-Ludwig Kley von Merck mit 7,8 Millionen Euro. Der in diesem Jahr zurückgetretene Co-Chef der Deutschen Bank, Anshuman Jain, belegte mit immerhin 7,4 Millionen Euro Platz vier unter den 30 Top-Unternehmen. Er hatte mit 4,5 Millionen Euro das mit Abstand höchste Fixgehalt unter den Vorstandsvorsitzenden. Im Schnitt erhielten die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen 5,3 Millionen Euro und damit etwas mehr als im Vorjahr.

Interessant ist auch ein Blick auf die Finanzvorstände, weil diese die Finanzverantwortung für ihre Unternehmen haben. Sie liegen im Schnitt bei 2,8 Millionen Euro Jahresbezüge und damit nur bei etwa der Hälfte der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden. Hinter dem führenden Hans-Dieter Pötsch von Volkswagen mit 6,5 Millionen Euro belegt Stefan Krause von der Deutschen Bank mit 4,5 Millionen Euro den zweiten und Friedrich Eichiner von BMW mit 4,3 Millionen Euro den dritten Platz.

Wenn man auf die Änderungsraten der Vergütung schaut, lassen sich einzelne Fälle nur schwer erklären. Die beiden Spitzenreiter waren Fresenius Medical Care und Lanxess. Bei Fresenius Medical Care wuchs die Vergütung um 75 Prozent, bei Lanxess um immerhin noch 42 Prozent. Die Gewinnentwicklung war bei beiden Unternehmen jedoch rückläufig. Interessant ist aber, dass beide Unternehmen im letzten Jahr die beiden Schlusslichter im DAX mit minus 40 Prozent bzw. minus 39 Prozent bildeten. Insofern haben beide Unternehmen den Rückgang der Vergütung in 2013 nun wieder aufgeholt.

Meine Damen und Herren, 

sind 15 Millionen Euro Spitzengehalt im DAX angemessen? Diese Frage lässt sich nur durch einen Vergleich beantworten. Für viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland sind solche Werte kaum vorstellbar. Richtet man den Blick jedoch aus der Wirtschaft heraus in den Sport oder die Unterhaltungsindustrie, findet man zahlreiche Beispiele für ähnliche Gehaltsklassen. So soll das Gehalt von Bastian Schweinsteiger bei Manchester United in einer ähnlichen Größenordnung wie das des bestbezahlten deutschen DAX-Lenkers sein. Der eine begeistert Millionen von Menschen, der andere verantwortet Hunderttausende von Arbeitsplätzen. Beide schaffen also für viele Menschen einen Wert und in unserem Wirtschaftssystem wird eine solche Fähigkeit entsprechend honoriert. 

Trotzdem sollten Aufsichtsräte weiter die gesellschaftliche Akzeptanz der Vorstandsvergütung im Blick behalten. Außerordentliche Gehälter bei außerordentlichen Leistungen werden nur dann akzeptiert, wenn bei schlechten Leistungen die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Aufsichtsräte haben hier eine besondere Verantwortung nicht nur für die Unternehmen, die sie beaufsichtigen, sondern auch für unsere Gesellschaft.  

 

(Rednerin: Christiane Hölz)

Vielen Dank Herr Professor Friedl,

meine Damen und Herren, 

nachdem wir nun wissen, wie die Vorstände der 30 DAX-Gesellschaften vergütet werden, stellt sich die Frage, wie sie im internationalen Vergleich dastehen. Dazu haben wir die Bezüge der CEOs von Unternehmen aus der Schweiz, Frankreich und den USA analysiert. Grundlage waren dabei die in den großen Indices, Dow Jones Industrial Average (DJIA), CAC40 und SMI, vertretenen Gesellschaften. 

Untersucht wurden die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) der Unternehmen und zwar unterteilt in Grundgehalt, variable Barvergütung und aktienkursbasierte Vergütungskomponenten. Pensionsleistungen haben wir bei unserer Untersuchung ebenso unberücksichtigt gelassen wie Leistungen, die bei Wahrnehmung einer – in Deutschland aufgrund des zweistufigen Boardsystems nicht bekannten – Doppel-funktion von CEO und Chairman für die Aufsichtsfunktion des Chairman gezahlt wurden, soweit diese Leistungen von den Unternehmen gesondert ausgewiesen wurden.

Die Zahlen zeigen: Die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Unternehmen werden auch international wettbewerbsfähig vergütet. Sie liegen mit einer durchschnittlichen Gesamtvergütung von 5,3 Millionen Euro oberhalb von Frankreich (3,7 Millionen Euro) und unterhalb der in der Schweiz gezahlten Vergütung (6,0 Millionen Euro). In den USA ist die durchschnittliche Vergütung der CEOs im DJIA von 11,9 Millionen Euro auf 15,1 Millionen Euro deutlich gestiegen. Dies liegt jedoch zu einem großen Teil an der hohen Vergütung des neuen CEO von Microsoft, der insgesamt rund 63,4 Millionen Euro erhielt. Aber auch ohne Microsoft liegt die durchschnittliche Gesamtvergütung mit 13,4 Millionen Euro weiter deutlich über dem, was in den von uns untersuchten europäischen Ländern im Vergleichszeitraum geleistet wurde. 

Bei der Struktur der Vergütung der Vorstandsvorsitzenden im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die variable Barvergütung in Deutschland trotz des deutlichen Rückgangs zugunsten der aktienorientierten Vergütungsbestandteile weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert hat, als in den anderen von uns untersuchten Ländern: Während in Deutschland knapp 48 Prozent der Gesamtvergütung als variable Barvergütung gewährt werden, macht diese Vergütungskomponente in Frankreich nur knapp 36 Prozent, in den USA nur gut 24 Prozent und in der Schweiz gar nur knapp 20 Prozent der Gesamtvergütung aus. 

Insbesondere in der Schweiz und den USA setzen die Unternehmen verstärkt auf aktienkursbasierte Vergütungselemente, die in der Schweiz 52 Prozent und in den USA sogar 66 Prozent der Gesamtvergütung ausmachen. Die Festvergütung beträgt in den drei von uns untersuchten europäischen Ländern rund 28 Prozent der Gesamtvergütung. In den USA sind das lediglich knapp 10 Prozent.

Die höchste Vergütung erhielt mit umgerechnet 63,4 Millionen Euro Microsoft-Chef Satya Nadella. Der Großteil des Betrags, insgesamt 54,7 Millionen Euro geht auf einmalig zugeteilte Aktienpakete zurück, auf die Nadella erst 2019 zugreifen kann. Sie sollen ihn zum einen langfristig an den Software-Hersteller binden. Zum anderen stellen diese Aktienpakete eine Sondervergütung für die Sicherstellung der Kontinuität des Führungsteams bei der Neuausrichtung des Unternehmens nach dem Rückzug des bisherigen CEOs Steven Ballmer dar. Ohne die einmaligen Faktoren liegt Nadellas Vergütung bei 8,7 Millionen Euro, womit er sich im DJIA auf Rang 25 befunden hätte. 

Die Aktionäre von Microsoft stimmten der Gesamtvergütung auf der Hauptversammlung 2015 zwar zu, allerdings betrug die Zustimmungsquote lediglich 72,6 Prozent – ein deutliches Signal für die Unzufriedenheit der Aktionäre mit dem vorgeschlagenen Vergütungspaket. 

Die zweithöchste Vergütung im DJIA erhielt mit 32,9 Millionen Euro Robert Iger von Walt Disney. Rex Tillerson, CEO und Chairman von Exxon Mobil, wurde für 2014 mit umgerechnet 21,2 Millionen Euro vergütet. Während im DAX lediglich der VW-Vorstandschef Martin Winterkorn eine Vergütung in zweistelliger Millionenhöhe erhielt, wurden im DJIA 24 der 30 Konzernlenker mit 10 Millionen Euro oder mehr vergütet. Demgegenüber lagen die Vergütungen aller Vorstandsvorsitzenden im CAC40 sowie 18 der 20 Vorstandschefs im Schweizer SMI unterhalb der 10-Millionen-Euro-Grenze. Lediglich Novartis-Chef Joseph Jimenez und die Vorsitzenden von Richemont wurden mit gut 10 Millionen Euro vergütet.

Neben den Gehältern spielen natürlich auch die Pensionen eine große Rolle, wenn es darum geht, einen umfassenden Blick auf die Vorstandsvergütung und die damit verbundenen Belastungen für die Unternehmen zu werfen. Bei der Analyse haben wir uns auf die Pensionszusagen an die Vorstandsvorsitzenden in den DAX-Unternehmen beschränkt. Diese haben sich in ihrer bisherigen Dienstzeit im Durchschnitt eine jährliche Pension in Höhe von 824.000 Euro (Vorjahr: 659.000 Euro) erdient. 

29 der 30 DAX-Unternehmen gewähren ihren Vorstandsvorsitzenden direkte Pensionsleistungen – in der ein oder anderen Form. Beiersdorf gewährt seit 2012 Unternehmenswertbeteiligungen als Pensionszusage.

Der Durchschnittswert ist allerdings nicht sonderlich aussagekräftig. Blickt man auf die einzelnen Unternehmen, so wird deutlich, dass signifikante Abweichungen in beide Richtungen auftreten: Während beispielsweise Dieter Zetsche (4,2 Millionen Euro) von Daimler und Kurt Bock von BASF (1,8 Millionen Euro) zum jetzigen Stand weit überdurchschnittliche jährliche Pensionszahlungen erwarten können, weisen die jährlichen Pensionszusagen für Jürgen Fitschen (162.000 Euro) von der Deutschen Bank und Bill McDermott (94.000 Euro) von SAP weit unterdurchschnittliche Werte auf.

Der Grund hierfür liegt einerseits in unterschiedlich langen Vorstandsmitgliedschaften der einzelnen Personen und damit stark abweichenden Höhen der Versorgungskonten. Andererseits sind zwischen den Unternehmen erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Höhe der Beitragszahlungen zu erkennen. Dies zeigt etwa der Vergleich zwischen Martin Winterkorn (Volkswagen, Erstberufung in den Vorstand 2000, Vorstandsvorsitzender seit 2007) und Norbert Reithofer (BMW, Erstberufung in den Vorstand 2000, Vorstandsvorsitzender seit 2007). Trotz ähnlicher Dienstzeiten gibt es hier erhebliche Unterschiede in den jährlichen Pensionszusagen (1,3 Millionen Euro bei VW versus 970.000 Euro bei BMW).

Andere Zahlen, die die Bedeutung der Pensionsverpflichtungen andeuten, sind die Barwerte der Pensionsverpflichtungen, die teilweise in den Vergütungsberichten ausgewiesen sind. So liegt der Barwert der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 für den Gesamtvorstand von Volkswagen Ende 2014 bei 138 Millionen Euro, für die über die Dienstzeit der Vorstände Rückstellungen gebildet werden müssen.

Hier stellt sich aus Sicht der DSW grundsätzlich die Frage, ob unternehmensfinanzierte Pensionen für Vorstände überhaupt angemessen sind. Wir sind der Ansicht, dass Top-Manager durchaus in der Lage sind, aus ihrem laufenden Einkommen, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Es ist schwer verständlich, warum das Unternehmen und damit auch die Aktionäre diese Last tragen sollten.

Dies gilt insbesondere für die Gewährung von leistungsorientierten Pensionszusagen, wie sie leider durchgängig immer noch von adidas, FMC, Fresenius, HeidelbergCement und Merck gewährt werden. Hier liegt das Risiko, die zugesagte Pension zu erbringen, anders als bei den beitragsorientierten Zusagen, nämlich bei den Unternehmen und nicht bei den Vorständen. Aus Sicht der DSW sind – wenn Pensionen an Vorstände gewährt werden – beitragsorientierte Zusagen daher vorzuziehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 

Tabellen_PK_Vorstandsverguetung_2014-final.pdf