DSW-Aufsichtsratsstudie 2020

Teilnehmer:

Jella Benner-Heinacher, stv. Hauptgeschäftsführerin

Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin NRW

Frederik Beckendorff, DSW-Fachreferent

 

Es gilt das gesprochene Wort

(Rednerin: Jella Benner-Heinacher)

Meine Damen und Herren,

ich begrüße Sie auch im Namen meiner Kollegen herzlich zu unserer Online-Pressekonferenz zur Vorstellung der DSW-Aufsichtsratsstudie.

Wie in den vergangenen Jahren haben wir wieder die Aufsichtsratsgremien der DAX-Gesellschaften analysiert. Dabei beruht die Studie, die mittlerweile in der 18. Auflage erscheint, auf der Zusammensetzung der Indizes zum Stichtag 31. August 2020.

Die Tatsache, dass wir als DSW diese Studie bereits über einen langen Zeitraum erstellen, haben wir dieses Mal zum Anlass genommen, um einen Blick auf unsere allererste Studie zu werfen. Damals haben wir noch in der Deutschland AG gelebt und wir haben ein klares Netzwerk der wichtigsten Männer identifizieren können.

Die drei einflussreichsten Aufsichtsräte (Manfred Schneider, Karl-Hermann Baumann und Ulrich Hartmann) saßen seinerzeit in 15 der 30 DAX-Unternehmen und hielten dort 18 Mandate, Frauen fanden sich unter den TOP 50 mit Renate Köcher und Susanne Klatten gerade einmal zwei. Die seinerzeitige Grafik veranschaulicht deutlich den hohen Grad der Vernetzung, der in den Aufsichtsgremien der DAX-Unternehmen herrschte.

Seit dieser ersten Studie hat sich einiges verändert.

Weiterhin stehen auch in diesem Jahr neben den Aspekten Einfluss und Vergütung der Aufsichtsräte wieder Corporate Governance-Themen wie Zeitaufwand, Frauenanteil und Zugehörigkeitsdauer zum jeweiligen Gremium im Fokus der Studie.

Wir werden uns bei der Vorstellung auf die im DAX30 notierten Gesellschaften konzentrieren, haben aber auch die im MDAX notierten Werte analysiert.

Bevor Frau Hölz und Herr Beckendorff Ihnen die weiteren Ergebnisse der Studie präsentieren, lassen Sie mich auf die einflussreichsten Aufsichtsräte im DAX eingehen. Entscheidende Messgrößen sind dabei Anzahl und Bedeutung der in den jeweiligen Kontrollgremien eingenommenen Positionen.

Macht misst sich in erster Linie an der Möglichkeit, Dinge zu gestalten, Entscheidungen zu treffen oder diese doch zumindest nachhaltig zu beeinflussen. Auf den ersten Blick wären Aufsichtsräte nach einer solchen Definition relativ machtlos. Operative Entscheidungen werden in einer AG vom Vorstand getroffen, nicht vom Aufsichtsrat. Trotzdem sollte der Einfluss des Gremiums keinesfalls unterschätzt werden. Schließlich werden dort Vorstandsentscheidungen nicht nur kritisch hinterfragt, sie können sogar gestoppt werden.

So hat der Fall Wirecard bei der Aufsicht einige blinde Flecken und Missstände in unserem Corporate Governance-System aufgezeigt. Daher ist der Aufsichtsrat in seiner Aufgabe und seiner Verantwortung noch weiter zu stärken. Dazu gehören – und das wird ja jetzt kommen – die verpflichtende Einrichtung eines Prüfungsausschusses ebenso wie die Pflicht des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses, sich von der Leitung der Internen Revision, des Fraud- sowie des Compliance-Managements unmittelbar und bei Anlass auch ohne Beteiligung des Vorstands Bericht erstatten zu lassen.

Ein weiterer Punkt ist, mehr Transparenz herzustellen, indem die Zusammensetzung des Gremiums über ein zu veröffentlichendes Kompetenzprofil den Eigentümern in einem Soll-/Ist-Vergleich dargestellt wird. Nur so können Aktionäre nachvollziehen, ob im Aufsichtsrat die für das Unternehmen notwendigen Kompetenzen und Erfahrungen sowie Branchenkenntnisse vorhanden sind.

Wie können wir nun feststellen, ob ein Mitglied eines Aufsichtsrats mehr oder weniger Einfluss hat? Nun, da lohnt sich eine genaue Analyse der personellen Besetzung der Ausschüsse, in denen die Entscheidungen des Gesamtgremiums vorbereitet werden und die deshalb für unser Ranking mit entscheidend sind.

Die entscheidenden Fragen sind hier: Welches sind die wichtigen Ausschüsse? Wer hält den Vorsitz inne?

Und im Gesamtgremium ist entscheidend, wer der Vorsitzende ist (eine Vorsitzende ist es nur in einem DAX30-Aufsichtsrat).

Vorstandsentscheidungen kritisch zu durchleuchten ist eine wichtige Aufgabe des Aufsichtsrats, aber an erster Stelle steht die Zuständigkeit des Kontrollgremiums für die Einstellung und die Abberufung von Vorständen. Während es früher kaum vorstellbar war, dass ein Vorstand vor Ablauf seiner Vertragslaufzeit seinen Hut nehmen musste, wird heute durchaus die Reißleine gezogen, wenn die Performance nicht stimmt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass heutzutage insbesondere die Aufsichtsratsvorsitzenden mit in die Verantwortung genommen werden, wenn es aufgrund von Managementfehlern auf Vorstandsebene nicht läuft.

Das ist der aktuelle Hintergrund, vor dem wir uns in der Studie erneut mit der Frage befasst haben, wer die einflussreichsten Kontrolleure in Deutschland sind.

Und zumindest an der Spitze hat es durchaus interessante Veränderungen gegeben. So ist Karl-Ludwig Kley, der im letzten und vorletzten Jahr das Ranking anführte, auf Platz sechs zurückgefallen, da die Deutsche Lufthansa, deren Aufsichtsrat er weiterhin vorsitzt, vom DAX in den MDAX abgestiegen ist. Insgesamt sind die Top-Ten allerdings recht stabil. Acht der zehn Top-Aufsichtsräte waren bereits im letzten Jahr ganz oben dabei.

Auf die erste Position und damit die des mächtigsten Aufsichtsrats in Deutschland hat es in diesem Jahr Nikolaus von Bomhard nach oben katapultiert. Herr von Bomhard, der in der letztjährigen Studie noch auf Rang drei rangierte und in der davor auf Rang 20 zu finden war, sitzt den beiden Kontrollgremien der Deutschen Post und der Münchener Rück vor. Daneben leitet er bei den beiden Unternehmen insgesamt fünf wichtige Ausschüsse.

Auf Rang zwei folgt mit Michael Diekmann ebenfalls ein Mann, der bereits seit einiger Zeit auf den vorderen Rängen des DSW-Rankings zu finden ist. Herr Diekmann ist Chefaufseher bei der Allianz und sitzt zudem in den Kontrollgremien von Fresenius sowie Siemens. Insgesamt ist er Mitglied von sieben Ausschüssen, in drei davon ist er Vorsitzender.

Hinter Herrn Diekmann teilen sich Paul Achleitner, der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank, und Norbert Winkeljohann, neuer AR-Chef von Bayer, punktgleich den dritten Platz. Die beiden Herren verbindet dabei interessanterweise nicht nur die gleiche Punktzahl, sondern auch die Tatsache, dass sie in den Kontrollgremien derselben DAX-Gesellschaften (Bayer, Deutsche Bank) sitzen.

Insgesamt sind die Top-Vier der Liste in den Kontrollgremien von sieben DAX-Gesellschaften vertreten. In fünf stellen sie den Vorsitz. Insgesamt 14 der entscheidenden Ausschüsse, wie etwa Präsidial-, Vergütungs- oder Nominierungsausschuss, werden von ihnen geleitet. 2003 war die Vernetzung noch deutlich intensiver: Damals waren die Top-Vier in 16 DAX-Gesellschaften vertreten, hielten dort sechs Vorsitze und leiteten 17 Ausschüsse.

Norbert Winkeljohann ist einer der Aufsteiger des Jahres. Im letztjährigen Ranking belegte er noch Rang 16. Einen ähnlich großen Satz machte die frühere BASF-Vorständin Margret Suckale, die von Platz 19 auf neun springt. Sie sitzt mittlerweile in den Aufsichtsräten von Deutscher Telekom, Infineon Technologies sowie HeidelbergCement. Damit ist sie aktuell die einzige Frau unter den Top-Ten-Aufsichtsräten. Eine Rolle, die im letzten Jahr noch Ann-Kristin Achleitner innehatte. In dem vorliegenden Ranking liegt Frau Achleitner auf Rang 11.

Insgesamt finden sich unter den TOP-50 Aufsichtsräten des Rankings zehn Frauen. Im Vorjahr waren es sieben Frauen.

Soweit zu meinen Feststellungen, ich komme am Ende nochmal auf mögliche Schlussfolgerungen aus unserer Analyse zu sprechen.

Damit übergebe ich das Wort an meinen Kollegen Herrn Beckendorff, der den Vergütungspart unserer Studie vorstellen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

(Redner: Frederik Beckendorff)

Meine Damen und Herren,

nachdem nun geklärt ist, wer die einflussreichsten Kontrolleure sind, werde ich mich der Frage widmen, wie es mit der Vergütung und den Vergütungssystemen aussieht.

Insgesamt überwiesen die DAX30-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 rund 83,4 Millionen Euro an ihre Kontrolleure. In der Langfristbetrachtung ist die Gesamtvergütung damit gegenüber 2018 um 3,6 Prozent zurückgegangen. Ursächlich ist hier vor allem die im Vergleich zum Vorjahr geänderte Indexzusammensetzung am Stichtag unserer Studie. So sind Deutsche Lufthansa, ThyssenKrupp und Wirecard nicht mehr Teil des DAX30, während Delivery Hero, Deutsche Wohnen und MTU Aero Engines neu hinzugekommen sind. Im vergangenen Jahr hatte es ebenfalls ein Minus gegeben, damals in Höhe von 2,1 Prozent. Dies war bedingt durch die Nichtberücksichtigung von Linde seit 2018, was die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren einschränkt.

Betrachtet man hingegen die Veränderung der Gesamtvergütung im DAX30 im Vergleich zum Vorjahr auf Basis der Indexzusammensetzung am 31. August 2020, beträgt der Rückgang lediglich 0,3 Prozent. Hier wirken sich zwei gegenläufige Effekte aus: So wurden die teilweise deutlichen Anstiege bei einer Vielzahl von Unternehmen, unter anderem bei Volkswagen, Deutsche Bank und Daimler, durch die Rückgänge insbesondere bei Continental, Fresenius und Fresenius Medical Care, mehr als ausgeglichen.

Die höchste Gesamtvergütung zahlte wie im vergangenen Jahr erneut die Deutsche Bank. Gut 6,1 Millionen Euro überwies das Unternehmen an das 20-köpfige Kontrollgremium. Das entspricht einem Plus von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits für das Geschäftsjahr 2018 war die Vergütung der Kontrolleure der Bank deutlich gestiegen. Damals lag das Plus bei 12 Prozent. Ursächlich war die Einrichtung von zwei zusätzlichen Ausschüssen, einem Strategieausschuss und einem Technologie-, Daten- und Innovationsausschuss, die sich in 2019 nun erstmals auf das gesamte Geschäftsjahr auswirkte.

BMW, der Höchstzahler der Jahre 2018 und 2017, liegt wie schon im Vorjahr wieder auf Platz zwei. Mit rund 5,6 Millionen Euro ist die Höhe der Aufsichtsratsvergütung nahezu unverändert geblieben.

Drittgrößter Zahler im DAX30 war mit Volkswagen ebenfalls ein Automobilhersteller. Die Wolfsburger, die in den Jahren vor dem Dieselskandal in schöner Regelmäßigkeit auf Platz eins der Vergütungstabelle rangierten, verdrängten damit Siemens. Gut 5,3 Millionen Euro zahlte VW an die 20 Mitglieder des Aufsichtsrats. Das entspricht einer Steigerung von 17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert, die jedoch im Wesentlichen auf einer höheren sonstigen Vergütung aus Konzernmandaten beruht.

Den höchsten Zuwachs bei der Vergütung verzeichnete mit einem Plus von 62,3 Prozent der DAX-Neuling Delivery Hero. Mit einer Gesamtvergütung von rund 276.000 Euro für den sechsköpfigen Aufsichtsrat liegt das Unternehmen allerdings ziemlich weit abgeschlagen auf dem letzten Platz im DAX30, wenn es um die Gesamtvergütung des Kontrollgremiums geht.

Das größte Minus für das Geschäftsjahr 2019 gab es mit 30,5 Prozent bei Continental. Die Vergütung des Aufsichtsrats fiel von 5,3 Millionen Euro auf gut 3,6 Millionen Euro aufgrund eines deutlichen Rückgangs der variablen Vergütung.

Die höchste Einzelvergütung erhielt mit 900.000 Euro erneut Paul Achleitner in seiner Position als Aufsichtsratschef der Deutschen Bank. Damit lag sein Salär 4,9 Prozent über dem Wert für das Geschäftsjahr 2018. Auf dem zweiten Platz folgt mit gegenüber dem Vorjahr unveränderten 640.000 Euro der BMW-Aufsichtsratsvorsitzende Norbert Reithofer. Rang drei belegt Siemens-Chefkontrolleur Jim Hagemann Snabe mit 612.500 Euro.

Im Durchschnitt lag die Vergütung für die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden im DAX bei rund 366.000 Euro und damit 1,4 Prozent unter der des Vorjahres. Bei der sogenannten positionsbezogenen Vergütung wirken sich in unterschiedlicher Ausprägung vor allem Rückgänge in der variablen Vergütung aus.

Bei den Vergütungssystemen ist positiv zu werten, dass kurzfristig variable Vergütungsbestandteile bei keinem Unternehmen mehr zur Anwendung kommen. Eine langfristige variable Vergütung wird im laufenden Geschäftsjahr 2020 nur noch von drei Gesellschaften genutzt (Deutsche Bank, Fresenius und Fresenius Medical Care). Im vergangenen Jahr kam eine solche Vergütungskomponente auch noch bei BMW und Continental zur Anwendung.

Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand durch eine angemessene Vergütung gewährleistet werden sollte, die in einem adäquaten Verhältnis zur Tätigkeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds steht. Dabei ist eine variable Vergütung für den Aufsichtsrat aus Sicht der DSW nicht wünschenswert. Der sich in den von uns untersuchten Indizes bestätigende Trend, die Vergütung von einer teilweise variablen Vergütung auf eine reine Festvergütung umzustellen, wird von uns daher auch ausdrücklich begrüßt. Die Umstellung sollte allerdings nicht zu einer unangemessenen Erhöhung genutzt werden.

Im Zuge der gesetzlichen Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht (ARUG II) ist es – neben der verpflichtenden Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands durch die Hauptversammlung – auch mit Blick auf die Aufsichtsratsvergütung zu einigen Veränderungen gekommen.

So erfordert das ARUG II, dass über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nicht nur wie bisher im Fall einer Änderung, sondern mindestens alle vier Jahre von der Hauptversammlung ein Beschluss zu fassen ist. Eine entsprechende erstmalige Beschlussfassung hat spätestens in der Hauptversammlung 2021 zu erfolgen.

Aus Sicht der DSW steht in diesem Zusammenhang zu befürchten, dass sich durch die wiederkehrende – spätestens alle vier Jahre – Beschäftigung des Aufsichtsrats mit seiner Vergütung, der allgemeine Trend der Vergütungserhöhungen weiter verstetigen wird. Wir appellieren daher an die Unternehmen, die periodisch notwendige Vorlage an die Hauptversammlung nicht zu einer regelmäßigen Erhöhung der Vergütung zu nutzen.

Erste Erfahrungen aus der abgelaufenen Hauptversammlungs-Saison lassen hier zumindest vorerst Entwarnung geben. So ist in der HV-Saison 2020 eine Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung gemäß ARUG II bereits von sechs der betrachteten 29 DAX30-Unternehmen herbeiführt worden. Bei BASF, Bayer und SAP ist die Vergütung in unveränderter Höhe bestätigt worden. Continental und Fresenius Medical Care haben die Gelegenheit genutzt, zugleich auf eine reine Festvergütung umstellen, bei Anhebung der festen Vergütungsbestandteile. Im Fall von Fresenius Medical Care tritt diese Umstellung ab dem Geschäftsjahr 2021 in Kraft. Lediglich die Deutsche Börse hat die bereits zuvor als reine Festvergütung ausgestaltete Vergütung im Rahmen der Beschlussfassung nach ARUG II erhöht.

Die Zustimmungsraten lagen, wie es bei der Aufsichtsratsvergütung nicht unüblich ist, bei allen sechs Gesellschaften oberhalb von 97% (BASF 97,78%, Bayer 99,22%, Continental 98,94%, Deutsche Börse 99,25%, Fresenius Medical Care 98,52%, SAP 99,14%).

Damit übergebe ich das Wort an meine Kollegin Frau Hölz, die Ihnen nun den Teil der Studie vorstellt, der sich mit den Fragen nach Arbeitsbelastung der Aufsichtsräte und Zusammensetzung der Gremien beschäftigt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


(Rednerin: Christiane Hölz)

Meine Damen und Herren,

um das Bild über die Kontrollgremien zu vervollständigen, haben wir im Rahmen der Studie wieder eine ganze Reihe weiterer Faktoren untersucht. So etwa die Arbeitsbelastung oder die Zusammensetzung der Gremien.

Auch wenn die Datenlage, beispielsweise in Bezug auf die Anzahl der Sitzungsteilnahmen einzelner Aufsichtsratsmitglieder, mittlerweile recht gut ist, gibt es durchaus Verbesserungsbedarf. So veröffentlichen lediglich 19 der 29 untersuchten DAX-Gesellschaften die Anwesenheit der Aufsichtsräte an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen vollständig individualisiert. Im vergangenen Jahr waren es 17 Unternehmen, im Jahr davor 16. Ich hoffe sehr, dass es nicht in dem Tempo weitergeht. Neun Gesellschaften machen zumindest Teilangaben zu den Sitzungsteilnahmen, ein DAX-Unternehmen (MTU Aero Engines) verzichtet weiterhin auf jegliche Aussage.

Aus der Zahl der Sitzungsteilnahmen lassen sich nicht nur Rückschlüsse darauf ziehen, wie engagiert eine Aufsichtsrätin oder ein Aufsichtsrat bei der Sache ist. Legt man die Angaben verschiedener Unternehmen übereinander, kann so auch ein Bild der Arbeitsbelastung einzelner AR-Mitglieder entstehen.

Obwohl die reine Addition der Sitzungen sicher nicht allein Aufschluss über die Beanspruchung geben kann, ist sie doch ein guter Indikator. Vor diesem Hintergrund wurde in der Studie der Zeitaufwand der vier Führenden im Mandatsranking anhand der Anzahl der Sitzungstermine 2019 in den DAX30-Gesellschaften exemplarisch analysiert.

Wie in den Vorjahren, liegt in dieser Kategorie erneut Paul Achleitner mit weitem Abstand vorne. Allein bei der Deutschen Bank nahm er an 53 von 56 Plenums- und Ausschusssitzungen teil. In 29 Sitzungen führte er dort den Vorsitz. Insgesamt kam Herr Achleitner bei seinen DAX30-Mandaten im Geschäftsjahr 2019 auf 84 Plenums- und Ausschusssitzungen. Damit kommt er allerdings nicht an seinen Rekordwert aus dem Jahr 2016 heran, als er insgesamt 104 Sitzungen zu bewältigen hatte. Im Geschäftsjahr 2018 waren es insgesamt 77 Sitzungen.

Der im DSW-Listing führende Nikolaus von Bomhard nahm im Geschäftsjahr 2019 an 31 Sitzungen (8 Aufsichtsrats- und 23 Ausschusssitzungen) teil. Den Vorsitz führte er 23 Mal. Die Zahl der Sitzungstermine von Michael Diekmann lag bei 41, die von Norbert Winkeljohann bei 39.

Lassen Sie mich nun einen Blick auf die Entwicklung des Frauenanteils in den Kontrollgremien der DAX30-Gesellschaften werfen. Erstmals untersucht haben wir diesen Wert im Jahr 2006. Lag der Frauenanteil damals auf beiden Bänken zusammen bei 11,7 Prozent, ist dieser bis 2020 auf 36,6 Prozent angestiegen. Im vergangenen Jahr lag der Wert bei 35,7 Prozent. Es zeigt sich allerdings auch, dass sich die Steigerungsraten, seit 2016 die „magische“ Marke von 30 Prozent übersprungen wurde, nur noch mäßig entwickeln. Hier würden wir uns mehr Ambitionen seitens der Unternehmen wünschen, ein ausgeglichenes Verhältnis von Frauen und Männern im Aufsichtsrat zu erreichen. Die gesetzliche Quote von 30 Prozent wird übrigens von allen 29 untersuchten DAX-Gesellschaften erfüllt, auch von denen, die nicht der Quote unterliegen.

Gesetzlich verpflichtet zur Erfüllung der Frauenquote sind ausschließlich börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen, deren Kontrollgremien also paritätisch besetzt sind. 26 der 29 betrachteten DAX-Gesellschaften gehören in diese Kategorie.

Das heißt aber noch lange nicht, dass die Machtverteilung sich in gleicher Weise zugunsten der Frauen verändert hat. So ist Simone Bagel-Trah noch immer die einzige Aufsichtsratschefin im DAX30. Und auch wenn sich das Bild bei den Ausschüssen leicht verändert – mit einem Anteil von 29,2 Prozent sind Frauen dort immer noch deutlich unterrepräsentiert, blickt man nur auf die wesentlichen Ausschüsse sinkt ihr Anteil noch weiter, nämlich auf 27,7 Prozent. Und damit haben Frauen auch weniger Einfluss im Aufsichtsrat.

Ein weiterer, wichtiger Corporate Governance-Aspekt ist die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien. So nennt der Deutsche Corporate Governance Kodex inzwischen vier Indikatoren, die auf Anteilseignerseite im Aufsichtsrat berücksichtigt werden sollen. Einer dieser Indikatoren ist die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat: Wer dem Aufsichtsrat mehr als zwölf Jahre angehört, wird danach nicht mehr als unabhängig angesehen bzw. dessen Unabhängigkeit soll vom Unternehmen gesondert begründet werden.

Derzeit werden in Deutschland Aufsichtsräte in aller Regel (noch) für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt.

Wir untersuchen daher in unserer Studie, in welcher Amtsperiode sich die Aufsichtsräte im DAX30 befinden. Im Jahr 2020 befinden sich 54 Prozent der Aufsichtsräte auf Anteilseignerseite in ihrer ersten und 24 Prozent in der zweiten Amtsperiode und damit unterhalb der vom Kodex empfohlenen 12 Jahre. (Die Zahlen für den Gesamtaufsichtsrat finden Sie im Anhang.) Und das ist die gute Nachricht: Eine deutliche Mehrheit der Aufsichtsräte ist damit auch nach diesem Kodex-Kriterium als „unabhängig“ einzustufen.

Allerdings: Immerhin 95 Aufsichtsräte (53 Anteilseigner- und 42 Arbeitnehmervertreter) sitzen seit drei oder mehr Amtsperioden im Gremium und würden damit zum größten Teil das Unabhängigkeitskriterium nicht mehr erfüllen. Und dabei sollten wir vor allem auch den Vorsitzenden im Aufsichtsrat ein besonderes Augenmerk schenken: diese Position muss nicht zwangsläufig die“ zweite Karriere“ nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben sein, sondern auch hier müssen eine angemessene Altersgrenze und die Limitierung der Amtsperioden wie im Kodex vorgeschlagen für die notwendige „Frischzellenkur“ sorgen.

Besonders lange sitzen mit Dieter Schenk (24 Jahre, Fresenius Medical Care) sowie Stefan Quandt und Susanne Klatten (jeweils 23 Jahre, BMW) Vertreter der Großaktionäre im jeweiligen Gremium.

Länger als zwölf Jahre auf Anteilseignerseite im Aufsichtsrat vertreten sind derzeit immerhin 20 Aufsichtsräte in 11 der 29 untersuchten Unternehmen.

Wir verstehen die mangelnde Unabhängigkeit Einzelner allerdings nicht notwendigerweise als Malus. Die Mischung ist entscheidend. Auch die Erfahrung durch langjährige Aufsichtsarbeit kann einen positiven Beitrag im betreffenden Gremium leisten. Es ist jedoch wichtig, dass im Aufsichtsrat eine ausreichende Zahl unabhängiger Mitglieder vertreten ist, um eine ausschließlich am Unternehmensinteresse ausgerichtete Überwachung sicherzustellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Rednerin: Jella Benner-Heinacher)

Meine Damen und Herren,

lassen Sie mich also zum Schluss noch ein Fazit ziehen, und zwar wieder im Vergleich zu unserer allerersten DSW-Studie aus dem Jahr 2003:

Hier können wir feststellen:

1. Aufsichtsräte werden heute deutlich besser vergütet als 2003: Der bestverdienende Aufsichtsratsvorsitzende verdiente damals 334.500 EUR (Altana), heute liegt der Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank bei 900.000 EUR.

2. Das Netzwerk der Deutschland AG existiert so nicht mehr. Die Aufsichtsräte insgesamt sind unabhängiger geworden, damit meine ich weniger die Amtsdauer als die Nähe zum Vorstand bzw. die mangelnde kritische Distanz, die sich ja im Fall Wirecard als verhängnisvoll herausgestellt hat.

3. Der Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten ist gestiegen - und das ist gut so.

4. Allerdings müssen wir auch konstatieren: Bei Diversity gibt es noch viel Luft nach oben, nicht nur bei der Besetzung des Aufsichtsrats, sondern auch im Vorstand. Eine Auswertung der EU-Staaten zeigt: Deutschland steht beim Frauenanteil im Vorstand aktuell auf Platz 24 von 27. Wir alle wissen aus den jüngsten Studien, dass es demnächst zwar immerhin zwei DAX-Unternehmen geben wird, die über 30 Prozent Frauen im Vorstand haben – nämlich die Deutsche Telekom und SAP. Aber das reicht eben nicht. Aber selbst wenn das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) wegen COVID-19 nicht kommen würde, bin ich zuversichtlich, dass Investoren den Druck im Rahmen der Nachhaltigkeitsdiskussion (ESG) auf die deutschen Aufsichtsräte – denn diese sitzen am Schalthebel – deutlich erhöhen. Und dann geht es vielleicht sogar schneller als mit dem Gesetz!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Tabellen Aufsichtsratsstudie 2020