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Hauptversammlungen in Zeiten von Corona / DSW-Watchlist
Teilnehmer seitens der DSW:
Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident sowie Landesgeschäftsführer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer
Es gilt das gesprochene Wort
Starten wir mit der Hauptversammlungssaison und der ganz neuen Möglichkeit, die Versammlungen in der Corona-Zeit auch online umsetzen zu können, was übrigens kein Muss ist, sondern ein Kann. Niemand ist verpflichtet, einen Online-HV durchzuführen. Dazu aber jetzt mehr.
Eins steht jetzt bereits fest: eine Hauptversammlungssaison wie die diesjährige haben selbst langgediente DSWler noch nicht erlebt.
Hauptversammlungen werden entweder auf unbestimmte Zeit verschoben oder finden vor leeren Rängen statt. Das hat für Aktionäre ebenso Auswirkungen wie für Unternehmen. Ohne Beschlussfassung durch die Anteilseigner kann schließlich weder eine Dividende ausgeschüttet werden, noch ist es möglich, wichtige Kapital- oder Strukturmaßnahmen durchzuführen.
Vor diesem außergewöhnlichen Hintergrund, will ich kurz auf die wichtigsten Aspekte der derzeitigen Situation eingehen:
Bisher war die Gesetzeslage, dass Aktiengesellschaften verpflichtet sind, das Treffen ihrer Anteilseigner in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres durchzuführen. Da bei den meisten Unternehmen Geschäfts- und Kalenderjahr identisch sind, wäre also nur noch bis Ende August Zeit. Die Ausschüttung einer Dividende setzte die Zustimmung der Hauptversammlung zum Gewinnverwendungsvorschlag des Aufsichtsrats voraus. Für das Abhalten einer Online-Hauptversammlung war zwingend ein entsprechender Passus in der Unternehmenssatzung erforderlich. Zudem konnte eine Online-Hauptversammlung die klassische Präsenz-Veranstaltung allenfalls ergänzen aber nicht ersetzen.
Mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ wird sich dies – zeitlich begrenzt bis zum Jahresende – massiv ändern.
Die Frist, in der das Aktionärstreffen abzuhalten ist, wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Die Unternehmen können auch ohne Zustimmung der Aktionäre eine Abschlagzahlung auf die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende auskehren und die virtuelle Hauptversammlung kann nun nicht nur ohne den entsprechenden Passus in der Satzung durchgeführt werden, sie kann zudem die Präsenz-Veranstaltung vollständig ersetzen.
Besonders was die Neuerungen rund um das Thema Online-Hauptversammlung angeht, hat die DSW durchaus einige Bedenken. Grundsätzlich ist es sicher verständlich und auch erforderlich, dass der Gesetzgeber aktiv wird und als zeitlich begrenzte Notlösung eine reine Online-HV ohne Satzungsänderung ermöglicht. Die Beschneidung der Aktionärsrechte, wie sie das Gesetz vorsieht, geht allerdings aus unserer Sicht sehr weit und taugt erst recht nicht als Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der Hauptversammlung.
Wer jetzt eine Grundsatzdiskussion im Schatten der Corona-Krise führen will, agiert durchsichtig. Dem geht es nicht mehr um einen angemessenen Weg, Hauptversammlungen in dieser besonderen Situation umzusetzen, sondern um eine Beschneidung von Aktionärsrechten in der Zukunft. Das würde aber nach hinten losgehen, denn dann würden Aktionäre andere Wege suchen und finden, zu ihrem Recht zu gelangen.
Aber zurück zu dieser Hauptversammlungssaison:
Die Gesellschaften, die ihre HV nicht aus zwingenden Gründen zeitnah durchführen müssen, sollten deshalb die vom Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2020 verlängerte Frist nutzen und die HV zu einem späteren Zeitpunkt - wie gewohnt - als Präsenzveranstaltung nachholen. Echter Druck, das Aktionärstreffen möglichst schnell abzuhalten, ist ja nur bei wenigen AGs wirklich vorhanden. Beispiele wären hier etwa Strukturmaßnahmen oder Kapitalerhöhungsbeschlüsse.
Erst wenn klar ist, dass die Corona-Pandemie auch über den Sommer hinaus reicht, kann die Online-HV das Mittel der Wahl sein.
Die AGs, die tatsächlich eine reine Online-HV abhalten wollen oder müssen, sollten so nah an der Präsenz-Hauptversammlung bleiben, wie möglich.
Dazu gehört beispielsweise auch, dass Fragen bis in die HV hinein gestellt werden können und diese auch umfänglich beantwortet werden. Eine Einschränkung des Fragerechts der Aktionäre sollte – genau wie auf Präsenzveranstaltungen – nur erfolgen, wenn absehbar ist, dass die Beantwortung aller Fragen nicht leistbar ist. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn eine Verlagerung der Veranstaltung ins Netz hier massive Einschränkungen zur Folge hätte.
Die Nutzung des technischen Fortschritts zur Manifestierung eines Rückschritts in der Aktionärsdemokratie macht keinen Sinn.
Denn gerade jetzt - in der Corona-Krise - haben Aktionäre und damit die Eigentümer besonders viele und besonders valide Fragen. Das Fragerecht in diesem Umfeld massiv einzuschränken, würde die Situation für die Aktionäre nochmals verschlimmern.
Auch sollte eine Abstimmung bis zum Ende der Versammlung online möglich sein. So, wie wir es auch von normalen Hauptversammlungen kennen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist natürlich die Dividendenzahlung. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, den Aktionären hier einen Abschlag ohne HV-Beschluss zahlen zu können, begrüßen wir ausdrücklich. Interessant wird sein, wie die Unternehmen mit den durch Corona veränderten Bedingungen für das laufende Geschäftsjahr dabei umgehen werden. Bayer, die an der angekündigten Dividende für das Geschäftsjahr 2019 festhalten wollen, gehen da aktuell mit gutem Beispiel voran. Daran sollten sich zumindest die Gesellschaften ein Beispiel nehmen, die aufgrund ihres Geschäftsmodells oder ihrer Liquiditätslage nicht Gefahr laufen, wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage zu kommen.
Wichtig ist, dass die Vorstände und Aufsichtsräte hier Klarheit schaffen. Die Unsicherheit beim Thema Dividenden ist Gift für Stiftungen, Pensionsfonds und allen anderen Investoren - inklusive Privatanleger.
Hauptversammlungsthemen 2020
Die Hauptversammlungssaison 2020 hätte auch ohne die Corona-Pandemie das Potenzial gehabt, besonders und turbulent zu werden. Die Herausforderungen sind so groß, wie selten zuvor. Da ist es fast schon erstaunlich, dass die Ergebnisse für 2019 insgesamt – sofern sie bereits offengelegt wurden –gar nicht schlecht ausfallen. Sicherlich haben einige Branchen mit Problemen zu kämpfen, so z. B. die Automobilhersteller.
Neben unternehmensspezifischen Fragestellungen gibt es aber natürlich auch wieder etliche übergeordnete Themen, die besonders auf der Agenda stehen werden:
Die Veränderung der Geschäftsmodelle
Die disruptiven Entwicklungen in den verschiedenen Industriezweigen setzen sich fort. Die Digitalisierung zerschlägt Wertschöpfungsketten, verkürzt sie und lässt einige traditionelle Player zunehmend recht „alt“ aussehen. Und die Geschwindigkeit wird hier durch Corona nochmals zunehmen.
Das traditionelle Geschäft weiterhin auf Touren zu halten, sich aber gleichzeitig auf Veränderungen und neue Prozesse, Produkte und Lösungen einzustellen, ist für die deutsche Industrie nicht einfach. Unterschätzen sollte man die Innovationskraft der heimischen Unternehmen aber nicht. Es passiert bereits sehr viel, selbst wenn der Anteil der neuen Produkte und Ideen an den Umsätzen oft noch eher gering ausfällt. Dies liegt allerdings nicht zuletzt daran, dass das „alte“ Geschäft oftmals sehr gut funktioniert. Zum Glück, denn anders wären die notwendigen Anpassungen schlicht nicht finanzierbar.
Klar ist aber: Der Rest der Welt wird nicht warten und immer mehr neue Player werden in den Markt drängen. Hier wird es von entscheidender Bedeutung sein, dass die Unternehmenslenker ihren Eigentümern und damit Aktionären vermitteln, wie die jeweiligen Unternehmen für die Zukunft aufgestellt sind und wie erreicht werden soll, dass man auch in fünf oder zehn Jahren noch eine relevante Rolle spielt.
Der China-Faktor
Corona hin oder her, China ist weiterhin der Motor der Weltwirtschaft und gerade dann, wenn der Motor nicht mehr so rund läuft – wie jetzt unter den Belastungen durch Corona – wird es für den Rest der Welt schwieriger – Lieferketten sind unterbrochen,
Absatzmärkte fallen weg. Besonders gebeutelt davon sind in Deutschland aktuell die Automobilindustrie und deren Zulieferer.
Sind die Probleme mit den Lieferketten zumindest teilweise durch einen Transport via Flugzeug zu lösen, gilt dies für den wichtigen Absatzmarkt China nicht. Gerade deswegen ist es von besonderer Bedeutung, dass China wieder in den Normalzustand übergeht und die Produktion dort in weiten Teilen schon wieder 80 bis 90 Prozent des Vor-Corona-Niveaus erreicht hat.
Trotzdem wird das Thema „Abhängigkeit von China“ und wie damit zukünftig umgegangen wird, auf vielen Hauptversammlungen eine große Rolle spielen.
Der Corona-Faktor
Natürlich ist es von großer Relevanz, welche Auswirkungen der Ausbruch des Corona-Virus auf das Geschäftsmodell, auf die Absatzmärkte und auf die Produktion haben wird. Wenn bei bekanntgewordenen Corona-Infizierungen ganze Werke geschlossen oder ganze Standorte in Quarantäne genommen werden müssen, hat dies selbstverständlich Auswirkungen. Die Aktionäre wollen wissen, wie sich dies in der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen wird.
Besonders aufmerksam werden die Aktionäre beobachten, ob nicht Corona für andere Probleme verantwortlich gemacht wird, die auch sonst bestanden hätten.
Nachhaltigkeit
Auch wenn man es sich heute kaum noch jemand vorstellen kann, stand vor wenigen Wochen kein Virus ganz oben auf der Agenda, sondern das Thema Nachhaltigkeit. Und die langfristige sowie nachhaltige Aufstellung und Ausrichtung der Unternehmensstrategien treibt die Aktionäre auch weiterhin um.
Entscheidend wird sein, dass die Unternehmen keine Nachhaltigkeitsstrategie parallel zu ihrer Unternehmensstrategie aufsetzen, sondern dass sie eine „nachhaltige Unternehmensstrategie“ entwickeln und auch umsetzen. Für die Anteilseigner höchst relevant dabei ist, dass ihnen die Vorteile vermittelt werden, die eine solche nachhaltige Unternehmensstrategie mit sich bringt. Dabei geht es nicht nur um eine langfristige Perspektive, sondern ganz konkret um neue Produkte, neue Dienstleistungen und neue Ertragschancen.
Die Unternehmen müssen zudem zeigen, welche Geschäfte sie aufgrund ihrer nachhaltigen Unternehmensstrategie nicht mehr wie bisher umsetzen wollen oder können und was das für die Umsatz- und Gewinnentwicklung bedeutet und wie darauf reagiert werden soll.
Die Dividende
Nach dem Dividendenrekordjahr 2019 steht zu befürchten, dass die Gewinnausschüttungen zukünftig nicht mehr so üppig ausfallen. 57 Milliarden Euro wurden im letzten Jahre an die Aktionäre gezahlt. Entscheidend aus Aktionärssicht ist neben der absoluten Höhe vor allem eine nachvollziehbare Dividendenstrategie, die den Aktionären einen angemessenen Anteil am erwirtschafteten Gewinn überlässt.
Die Vergütungssysteme
Das ARUG II und auch der Deutsche Corporate Governance Kodex machen es notwendig, die allermeisten Vergütungssysteme anzupassen, wenn nicht sogar ganz neu aufzustellen. Dabei geht es nicht nur darum, dass die Vergütungssysteme langfristige und nachhaltige Komponenten enthalten müssen. Auch Themen wie Clawback oder Change-of-Control-Klauseln werden stark diskutiert.
Entscheidend wird sein, dass die Vergütungssysteme verständlich und damit nachvollziehbar sind. Dass es noch viel zu tun gibt, zeigen die Untersuchungen hinsichtlich der Say-on-Pay-Beschlüsse der letzten Jahre. Oftmals war es gar nicht die absolute Höhe der Vergütungen, die zu Problemen führte, sondern die Komplexität der Systeme und der Umstand, dass Vergütungsberichte im Umfang von 60 oder 70 Seiten niemand mehr nachvollziehen kann.
Besonders kritisch werden wir uns das Re-Pricing von Vergütungssystemen aufgrund der Corona-Krise ansehen. Hier erwarten wir einige Veränderungen, die die Vergütungen deutlich nach oben schnellen lassen, wenn wir dann später wieder einen Normalzustand erreichen.
Risikokontrollsysteme
Gerade wenn die Zeiten schwieriger werden, müssen sich Risikokontrollsysteme bewähren. Hier werden die Aktionäre ihr Augenmerk verstärkt auf die Funktionsfähigkeit der Systeme legen und darauf, wie sich diese in den letzten zehn oder zwölf Jahren weiterentwickelt haben. Denn die Benchmark ist sicherlich die Finanzkrise 2008 / 2009.
DSW-Watchlist 2020
Auf den ersten Blick mag es etwas widersinnig erscheinen, wenn die DSW unter den gegebenen Umständen Listen mit den 50 größten Kapitalvernichtern veröffentlicht, die als letzten Kurs den vom 31. Dezember 2019 berücksichtigen.
Doch auf den zweiten Blick ergibt solch eine Erhebung selbst in Zeiten von Corona-Verunsicherung und des dadurch hervorgerufenen Crashs an den Aktienmärkten Sinn. Die vergangenen Krisen an den Finanzmärkten, egal ob nun das abrupte Ende der Dotcom-Euphorie 1999 / 2000 oder die Finanzkrise 2008 / 2009, haben schließlich klar gezeigt, dass insbesondere die Langfristperspektive von entscheidender Bedeutung ist. Daran können Anleger erkennen, welche Unternehmen sich wirklich positiv oder negativ entwickeln. Denn je länger der Betrachtungszeitraum ist, desto weniger spielen emotionale Gesichtspunkte oder krisenhafte Sondersituationen bei der Bewertung durch die Börse eine Rolle.
Auf der DSW-Watchlist der 50 größten Kapitalvernichter aller Titel, die mindestens über eine fünf jährige Kurshistorie verfügen und im CDax der Deutschen Börse notiert sind, finden sich daher die Aktien der Unternehmen, die sich sowohl über die kürzeren Laufzeiten von ein und drei Jahren, aber vor allem über den Fünfjahreszeitraum schlecht entwickelt haben.
So reicht eine Stabilisierung im Jahr 2019, wie etwa bei der Deutschen Bank, oder sogar eine kleine Erholung wie bei ElringKlinger nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden.
Auf der anderen Seite wird eine AG von einem verkraftbaren Verlust von zum Beispiel 20 Prozent im Ein-Jahreszeitraum nicht direkt auf die Liste katapultiert. Kommt dies allerdings Jahr für Jahr vor, dann bleibt nach fünf Jahren vom ursprünglichen Kapitaleinsatz nur noch knapp ein Drittel übrig.
Für die schlechteste Entwicklung im Fünf-Jahreszeitraum gibt es minus 500 Punkte. Im Drei-Jahreszeitraum sind minus 300 Punkte zu verkraften und für das schlechteste Unternehmen über ein Jahr gibt es immer noch minus 200 Punkte. Die weitere Punkteverteilung erfolgt dann in Relation zur jeweiligen Flop-Aktie. Im schlimmsten Fall wären also minus 1000 Punkte möglich. Allzu weit ist der aktuelle König der Kapitalvernichter von diesem Wert nicht entfernt.
Wie schon in den vergangenen Jahren legt die DSW wieder zwei Watchlists vor. Eine reine Kurs-Watchlist, also ohne Einbeziehung von Dividendenzahlungen, sowie eine Performance-Watchlist, in der die Gewinnausschüttungen berücksichtigt wurden.
Mit Progress Werk Oberkirch, Viscom und Wacker Chemie haben es drei Gesellschaften dank ihrer Gewinnausschüttungen geschafft, auf der Performance-Liste nicht mehr vertreten zu sein. Da die Dividende ein Teil des Total Return ist und bleibt, ist das nicht nur als Randbemerkung zu verstehen, sondern ein für Anleger bedeutender Aspekt.
Im Ein-Jahresvergleich, der in der Bewertung am geringsten gewichtet wird, liegen die Watchlist-Gesellschaften im Gesamtdurchschnitt bei einem Minus von rund 13,5 respektive knapp 13 Prozent. Im mittel- bis langfristigen Bereich, also in dem Zeithorizont, den Privatanleger meist im Blick haben, sah das noch deutlich schlechter aus. Der „DSW-Performance-Watchlist-Index“ schrumpfte im Drei-Jahreszeitraum insgesamt um rund 41 Prozent, der Kurs-Index fiel um etwa 44 Prozent. Im Fünf-Jahresvergleich lag der durchschnittliche Kursrückgang inklusive Dividendenzahlungen bei minus 44 Prozent, ohne Gewinnausschüttungen bei minus 48 Prozent.
Bei den Flops landete in diesem Jahr die Sleepz AG auf Platz 1. Die Aktie der auf den Bereich Schlafwelten fokussierten E-Commerce Unternehmensgruppe fiel wie ein Stein. Allein 2019 büßten die Papiere 92 Prozent ihres Wertes ein. Angekündigt hatte sich das bereits in den vergangenen Jahren. In der Kurs-Watchlist 2018 landete Sleepz auf Platz 34, im Jahr 2019 war es dann schon Platz 18.
Platz zwei belegt wie schon im Vorjahr der Möbelspezialist Steinhoff. Auf Rang ist drei liegt die Leoni AG, ein Hersteller von Drähten, Kabeln und Bordnetz-Systemen. Platz vier der Kurs-Watchlist hat die Delticom AG inne, ein börsennotierter Online-Reifenhändler inne.
Das erste DAX-Unternehmen ist mittlerweile leider fast schon traditionell die Deutsche Bank, die in beiden Listen auf Platz neun rangiert. Die Papiere der Bank konnten sich im Jahr 2019 zwar stabilisieren. Das hat an dem Kursverfall der letzten Jahre allerdings kaum etwas geändert.
Die Flop-Ten der Performance- und der Kurs-Watchlist sind nahezu identisch. Lediglich ProSiebenSat1 hat es dank der Dividendenzahlung geschafft, sich von Rang 10 in der Kurs- auf Platz 17 in der Performance-Liste zu verbessern. In beiden Listen sind mit der Deutschen Bank und dem Neuzugang Continental jeweils zwei DAX-Gesellschaften zu finden. Daneben gibt es einige Werte, die lange zu den größten 30 der deutschen AGs gehörten, nun aber – mehr oder weniger lange – nicht mehr Teil dieser illustren Gesellschaft sind, wie etwa die Commerzbank, ThyssenKrupp oder auch K+S.
Insgesamt bleibt es auf jeden Fall ein Warnsignal, das man als Aktionär ernst nehmen sollte, wenn eine der Gesellschaften, die man im Depot hat, auf einer DSW-Watchlist auftaucht.
Die Performance-Watchlist zeigt zudem, dass noch lange nicht alles gut ist, wenn eine Gesellschaft Dividende zahlt. Zwar ist das – in der Regel – ein Hinweis auf ein funktionierendes, weil Gewinn abwerfendes Geschäftsmodell. Aber das muss eben nicht so sein. Die Dividende kann aus der Substanz kommen oder sie kann auf Sondereffekten beruhen. Und selbst wenn sie tatsächlich erwirtschaftet wurde, ist immer noch zu klären ob das Geschäftsmodell des Unternehmens wirklich nachhaltig zukunftsfähig ist. Besonders zu hohe Dividendenrenditen sollten Anleger wachsam machen, nicht sorglos.
Gerade die Unternehmen, die bereits vor der Krise angeschlagen waren, finden sich jetzt in einer besonders prekären Situation wieder. Die Probleme potenzieren und vertiefen sich.
Daher sollte unsere Watchlist auch gerade jetzt zur Überprüfung der Depots und der eigenen Anlagestrategie genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Probleme vermengen sich mit Verwerfungen im Makrobereich. Und das kann schnell für den einen oder anderen zu einer toxischen Mischung werden.