DSW-Watchlist 2022 + Die Zukunft der Hauptversammlung

Teilnehmer seitens der DSW:


·       Jella Benner-Heinacher, stellvertretende DSW-Hauptgeschäftsführerin

·       Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer

 

Sprecher: Marc Tüngler

Es gilt das gesprochene Wort

Die Hauptversammlungssaison 2022 hat vor kurzem mit den Highlights Thyssenkrupp und Siemens begonnen. Wirklich Fahrt aufnehmen wird sie dann im April. Für die DSW, die jährlich auf über 600 Aktionärstreffen die Stimmrechte und die Interessen von Anteilseignern vertritt, ist das normalerweise eine besondere Zeit. Pandemiebedingt war es in den vergangenen zwei Jahren allerdings eher eine lähmende Zeit. Die durch das COVID-19-Gesetz erlaubten rein virtuellen Hauptversammlungen haben sich in fast allen Fällen als blutleere Veranstaltungen herausgestellt. Eine echte Debatte zwischen Eigentümern und Managern kam nicht einmal ansatzweise zustande.

Doch jetzt gibt es aufgrund der sich verbessernden pandemischen Rahmenbedingungen einen ersten Hoffnungsschimmer. Die Deutsche Telekom hat für ihre Hauptversammlung am 7. April 2022 wieder zu einer Präsenzveranstaltung eingeladen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Telekom-Aktionäre und ein wichtiges Signal an alle anderen Gesellschaften. Das Unternehmen hat sich damit bewusst gegen die Nutzung der rein virtuellen HV entschieden, was aufgrund der Corona-Notstandsgesetze grundsätzlich noch bis zum 31. August 2022 möglich  wäre. Für die betroffenen Anteilseigner hätte das eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte bedeutet. Insbesondere das Rede- und Auskunftsrecht ist bei dieser Online-Variante der Hauptversammlung extrem beschnitten.

Die Entscheidung der Telekom für eine Präsenz-HV verbessert aber nicht nur die Position ihrer Aktionäre auf der anstehenden Veranstaltung, sie gibt zudem einen Fingerzeig, dass die Zukunft der Hauptversammlung nicht zwingend rein virtuell sein muss. Die Wirtschaft ist diesbezüglich offenbar nicht so einig, wie manche es glauben machen wollen. Etliche Unternehmen ziehen die Präsenz-HV zum Glück doch vor.

Diese Erkenntnis dürfte der Diskussion rund um den aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen“ weitere Impulse geben. Mit diesem Entwurf sollen virtuelle Aktionärstreffen nach der Pandemie erlaubt werden.

Die Grundidee ist einfach:

Auch in der Post-Corona-Zeit sollen deutsche Aktiengesellschaften ihre Hauptversammlungen rein virtuell abhalten dürfen. Nach dem aktuellen Aktienrecht ist das nicht möglich. Das erlaubt – vorausgesetzt die Hauptversammlung stimmt zu – lediglich eine Kombination aus Präsenz- und virtueller Hauptversammlung. Bezeichnenderweise habe nur wenige Unternehmen in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Der Gedanke, rein virtuelle Aktionärstreffen zukünftig zu erlauben, war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel festgezurrt, allerdings unter der Voraussetzung, dass damit keine Einschränkung der Aktionärsrechte einhergehen dürfe, wie es bei den Corona-Notstandsgesetzen der Fall ist. Diese schränken ja sowohl die Rede- und Fragerechte der Anteilseigner ein, als auch die Möglichkeit, eigene Anträge zu stellen oder getroffene Entscheidungen gerichtlich anzufechten.

Dem eigenen Anspruch wird die Ampelkoalition mit dem vorliegenden Entwurf allerdings nicht gerecht. Die Aktionäre würden damit nicht die vollen Rechte zurückerhalten, die das Aktiengesetz für sie vorsieht. In der Praxis würde eine Umsetzung des Referentenentwurfs die gesamte Architektur der Hauptversammlung zuungunsten der Anteilseigner verschieben. Daran ändern auch verschiedene Live-Elemente nichts, die die geplante rein virtuelle HV aufwerten sollen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

Sprecherin: Jella Benner-Heinacher

Es gilt das gesprochene Wort

Vielen Dank, Herr Tüngler.

Tatsächlich sehen wir besonders kritisch, dass es die unmittelbare Interaktion zwischen den Eigentümern und der Unternehmensverwaltung, wie wir sie von der Präsenz-HV kennen, unter den Voraussetzungen, wie sie im Referentenentwurf skizziert sind, nicht mehr geben würde. Vor allem das künstliche Auseinanderfallen von Rede und Frage ist wenig sinnvoll: So soll das originäre Fragerecht in das Vorfeld der HV verlagert werden, während Redebeiträge per Video nur ohne Fragen zulässig sein sollen. Dabei gehören Rede und Frage unmittelbar zusammen, sie sind also ein Junktim und zugleich zusammen mit den erteilten Antworten wesentliche Basis für die jeweiligen Beschlussfassungen.

In der Folge, würden die Privatanleger im Verhältnis zu institutionellen Anlegern weiter benachteiligt, da sie keinen Zugang zu Roadshows oder one on one Gesprächen mit Vorstand und Aufsichtsrat haben. Für diese Eigentümer ist die Aktionärsversammlung deshalb der einzige Termin, an dem das Management ihnen Rechenschaft ablegen und direkt Rede und Antwort stehen muss. Dabei fallen unter den Begriff „Privatanleger“ auch Family Offices oder Vermögensverwalter. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Versammlungen für Vorstände und Aufsichtsräte nicht immer angenehm sind. Die meisten börsennotierten Gesellschaften können sie aber mit überschaubarem zeitlichen und finanziellen Aufwand bewältigen.

Als Ventil für die fehlende direkte Kommunikation sieht der Entwurf ein Nachfragerecht in der virtuellen HV vor, das sich allerdings nur auf bereits im Vorfeld eingereichte Fragen bezieht. Fragen zu neuen oder anderen Themen sind nicht möglich. So wäre etwa eine Nachfrage zu dem am Tag vor der Hauptversammlung seitens des Unternehmens vorgelegten Quartalsergebnisses nicht zulässig.

Aber auch Fragen zu Themen und Aspekten, die von anderen Aktionären vorgetragen wurden, wären nicht zugelassen. Ein konstruktiver Dialog ist aber nur möglich, wenn auch im Rahmen der Live-Redebeiträge Fragen gestellt werden können. Nur dann kann ein Redebeitrag Einfluss auf den weiteren Verlauf der HV haben, nur dann würde er von Vorstand und Aufsichtsrat wirklich wahrgenommen. Doch genau diese unmittelbare Interaktion zwischen Eigentümern und Management sieht der Entwurf des Justizministeriums nicht vor.

Unsere Ansicht nach ist die vom Gesetzgeber angestrebte dauerhafte Erlaubnis rein virtueller Hauptversammlungen grundsätzlich nur dann eine Option, wenn die Aktionärsrechte nicht darunter leiden. Eine entsprechende Stellungnahme zu dem Referentenentwurf hat die DSW dem Justizministerium zugeleitet.

In dem Positionspapier, auf dem auch die DSW-Stellungnahme zu dem Referentenentwurf fußt, sind die wesentlichen Kritikpunkte am Format der virtuellen HV zusammengefasst. Ausdrückliche Unterstützung erhält das Papier auch von unseren europäischen Partnern BETTER FINANCE und EFES (European Federation of Employee Share Ownership) mit denen wir bereits im letzten Jahr eine Studie zur virtuellen HV in Europa durchgeführt haben.

Zudem stellen wir fest, dass die Signale „pro virtuelle HV“ aus der Wirtschaft nach zwei HV-Saisons nur auf den ersten Blick eindeutig sind. Nach unserer Wahrnehmung plant die Mehrheit der in Deutschland börsennotierten Gesellschaften die Rückkehr zur Präsenz-Hauptversammlung, sobald die Pandemielage dies zulässt. Die Telekom dürfte hier nur den Auftakt einer breiteren Bewegung markieren.

Die Vorschläge zur Beibehaltung der rein virtuellen Hauptversammlung stammen vor allem von einigen wenigen DAX-Unternehmen, die sich durch eine besondere Länge ihrer Aktionärsversammlung bzw. einer Vielzahl von Fragen einzelner Aktionäre offenbar „negativ“ betroffen fühlen. Bei genauerer Analyse zeigt sich, dass es dabei vor allem um das Anfechtungsrecht geht, das durch die Corona-Notstandsgesetzgebung weitgehend ausgehöhlt wurde. Ein Zustand, den einige Gesellschaften gerne für die Zukunft im Aktienrecht festschreiben würden.

In der aktuellen Diskussion um die Zukunft der Hauptversammlung sollte es aus unserer Sicht aber in erster Linie um die Vorstellungen der Aktionäre gehen und damit um die Interessen der Eigentümer und Risikoträger. Für die Eigentümer von Aktiengesellschaften ist die Präsenz-Hauptversammlung ein wesentliches Instrument der Corporate Governance und das zentrale Forum der Aktionärsdemokratie.

Die Generaldebatte, Rede- und Gegenrede, ist dabei Ausdruck der Machtbalance, die das Aktienrecht dem Kompetenzgefüge zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung zuschreibt. Diesen Dialog braucht es in der Hauptversammlung auch weiterhin für eine lebendige Aktionärsdemokratie/ -kultur, eine wirksame Corporate Governance und zur Stärkung des Kapitalmarkts.

Die neu gewonnenen technischen Kenntnisse der virtuellen Übertragung von Hauptversammlungen sollten genutzt werden, um einem breiteren Aktionärskreis die Teilnahme und Ausübung der Aktionärsrechte zum Beispiel mittels Hybridhauptversammlungen zu ermöglichen. Dabei muss gesichert sein, dass die Aktionärsrechte (Rede-, Frage- und Auskunfts- sowie Anfechtungsrecht) unabhängig vom Format der Hauptversammlung gleichwertig gewährt werden. Eine Verlagerung einzelner Aktionärsrechte in das Vorfeld der Hauptversammlung darf es nicht geben.

Unabhängig von den voranstehenden Aspekten gilt, dass eine virtuelle Hauptversammlung immer dann ungeeignet ist, wenn fundamentale Rechte der Aktionäre oder für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen betroffen sind. So beispielsweise bei Hauptversammlungen, deren Tagesordnungen komplexe, die Eigentumsposition der Aktionäre essenziell berührende Beschlussvorschläge (z.B. Squeeze-outs oder sonstige Strukturmaßnahmen) enthalten oder bei denen aufgrund von Sondervorfällen im Unternehmen erhöhter Diskussionsbedarf besteht. In solchen Einzelfällen ist eine umfassende Auskunft der Aktionäre notwendig und geboten und sollte vom Gesetzgeber nicht beschränkt werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Wort wieder an meinen Kollegen Herrn Tüngler.

 

Die DSW-Watchlist 2021

Sprecher: Marc Tüngler

Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich nun zum zweiten Block unserer Pressekonferenz kommen:

Die DSW-Watchlist, in der wir ja nun bereits seit vielen Jahren die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfassen, die mindestens über eine fünfjährige Kurshistorie verfügen und im Prime Standard der Deutschen Börse notiert sind.

Für die Wertung wird die Kursentwicklung über drei verschiedene Zeiträume hinweg verglichen. Und da bei der Betrachtung das Augenmerk vor allem auf der längerfristigen Entwicklung liegt, geht der Fünf-Jahreszeitraum mit der höchsten und der Ein-Jahreszeitraum mit der geringsten Gewichtung in das Endergebnis ein. Verglichen wird immer der Kurs zu Beginn des jeweiligen Zeitraums mit dem Jahresschlusskurs 2021.

Für die schlechteste Entwicklung im Fünf-Jahreszeitraum gibt es minus 500 Punkte. Im Drei-Jahreszeitraum sind minus 300 Punkte zu verkraften und für das schlechteste Unternehmen über ein Jahr gibt es immer noch minus 200 Punkte. Die weitere Punkteverteilung erfolgt dann in Relation zur jeweils schlechteste Aktie. Im schlimmsten Fall wären also minus 1000 Punkte möglich.

Eine positive Kursentwicklung im Jahr 2021, wie es sie unter den ersten 15 der Liste 2-mal gab, reicht also nicht aus, um sich aus den Top-Positionen der Geldvernichterliste zu verabschieden. Selbst dann nicht, wenn es sich – wie etwa bei Leoni – um deutliche Kurssteigerungen handelt. Hier kommt die einfache Rechnung zum Tragen, dass es eine Verdopplung des Kurses braucht, um ein vorheriges Minus von 50 Prozent zu egalisieren.

Wie schon in den vergangenen Jahren legt die DSW wieder zwei Watchlists vor. Eine reine Kurs-Watchlist, also ohne Einbeziehung von Dividendenzahlungen, sowie eine Performance-Watchlist, in der die Gewinnausschüttungen berücksichtigt wurden, und die deshalb in der Darstellung den deutschen Auswahl-Indices entspricht, die ebenfalls als Performance-Indizes ausgewiesen werden.

Mit Telefonica Deutschland, Schaeffler, Indus Holding und Geratherm Medical haben es immerhin vier Gesellschaften dank ihrer Gewinnausschüttungen geschafft, auf dieser Performance-Liste nicht vertreten zu sein, obwohl sie auf der Kurs-Liste zu finden sind.

Im Ein-Jahresvergleich, der in der Bewertung am geringsten gewichtet wird, liegen die Watchlist-Gesellschaften im Gesamtdurchschnitt bei einem Minus von rund 5,1 Prozent ohne Dividende, respektive bei 6,4 Prozent inklusive Gewinnausschüttung. Wobei das dadurch zustande kommt, dass mit Schaeffler, Indus und Telefonica Deutschland gleich drei AGs mit positiver Ein-Jahresperformance auf der Liste inklusive Dividende nicht mehr vertreten sind. Die Nachrücker glänzen in diesem Zeitraum alle durch eine negative Kursentwicklung.

Im mittel- bis langfristigen Bereich, also in dem Zeithorizont, den Privatanleger meist im Blick haben, sah das deutlich schlechter aus. Der „DSW-Performance-Watchlist-Index“ schrumpfte im Drei-Jahreszeitraum insgesamt um 17,8 Prozent, die Kurs-Watchlist fiel um 23,6 Prozent. Im Fünf-Jahresvergleich lag der durchschnittliche Kursrückgang inklusive Dividendenzahlungen bei minus 49,6 Prozent, ohne Gewinnausschüttungen bei minus 53,5 Prozent.

Zum Vergleich: Der DAX legte im Ein-Jahreszeitraum um 15,7 Prozent zu. Im Drei-Jahreszeitraum lag das Plus bei gut 50 Prozent und im Fünf-Jahreszeitraum konnte das deutsche Börsenbarometer um knapp 37 Prozent zulegen.

Nun komme ich aber endgültig zu der Liste der 50 größten Kapitalvernichter. Ich werde mich – um das Ganze nicht unnötig kompliziert zu machen – dabei auf die Performance-Liste beschränken.

Bei den Flops landete in diesem Jahr zum zweiten Mal in Folge das Biotech-Unternehmen Epigenomics auf Platz 1.

Die Aktie des auf die Entwicklung von Technologien zur Erkennung von Krebs spezialisierten Unternehmens verlor in allen drei Vergleichszeiträumen deutlich an Wert. Im Jahr 2021 büßten die Papiere 81 Prozent ein. Im Drei-Jahreszeitraum lag das Minus sogar bei 95 Prozent und über Fünf Jahre bei sagenhaften 98 Prozent. Damit verzeichnete das Unternehmen im Ein- und im Drei-Jahreszeitraum die schlechteste Performance von allen betrachteten Gesellschaften.

Lediglich im Fünf-Jahreszeitraum wurde Epigenomics noch von einem Unternehmen überboten. Aktionäre, die die Anteilsscheine der auf Platz zwei der Liste rangierende Windeln.de SE so lange im Depot hatten, mussten ein Minus von 99 Prozent hinnehmen. Das ist vom Totalverlust nur noch einen Hauch entfernt.

Wobei Windeln.de nicht nur zu den Top-Kapitalvernichtern der letzten Jahre zählt, sondern zudem zeigt, wie anfällig gerade solche Werte für Aktionen sind, wie wir sie bei der US-amerikanischen Videospielkette Gamestop beobachten konnten. Neben Gamestop waren die Aktien des deutschen Versandhändlers Windeln.de ebenfalls ein Ziel von Internetnutzer der Plattform Reddit. Auch hier wurde massiv zum Einstieg geraten. In der Folge kam es Mitte 2021 zu einem kurzzeitigen Sprung der Aktie von rund 2,30 Euro bis auf knapp 13 Euro. Halten konnte sie dieses Niveau allerdings nur einen Tag. Dann ging es bergab. Heute liegt der Werte einer Windeln.de-Aktie unter einem Euro.

Platz drei belegt Bet-At-Home. Die im Bereich Online-Gaming und Online-Sportwetten aktive Unternehmensgruppe, die auf der Vorjahres-Performanceliste noch auf Rang 43 rangierte, bescherte ihren Aktionäre Minusrenditen von 57 Prozent (1 Jahr), 65 Prozent (drei Jahre) und 77 Prozent (fünf Jahre),

Auf der Liste finden sich zudem eine ganze Reihe bekannter Namen, wie etwa ThyssenKrupp auf Platz 19 (Vorjahr 17) oder – nur einen Platz dahinter – Ceconomy. Die Deutsche Lufthansa folgt schon auf Platz 24. Nicht mehr dabei ist dagegen die Deutsche Bank, die über etliche Jahre fast schon zum Inventar gehörte.

Das erste von insgesamt vier DAX-Unternehmen ist in diesem Jahr auf Platz 29 der Performance-Liste zu finden. Es ist die Fresenius SE, die im vergangenen Jahr auf Rang 37 lag. Henkel, Bayer und Continental komplettieren die – zumindest mittel- und langfristigen – DAX-Flops. Henkel und Continental sind erstmals mit von der Partie.

Insgesamt bleibt es ein Warnsignal, das man als Aktionär ernst nehmen sollte, wenn eine der Gesellschaften, die man im Depot hat, auf einer DSW-Watchlist auftaucht. Gerade die Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise angeschlagen waren, finden sich in einer besonders prekären Situation wieder. Die Probleme potenzieren und vertiefen sich. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass mit dem von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieg schon die nächste massive Krise da ist.

Die Performance-Watchlist zeigt zudem, dass nicht alles gut ist, wenn eine Gesellschaft Dividende zahlt. Zwar ist das – in der Regel – ein Hinweis auf ein funktionierendes, weil Gewinn abwerfendes Geschäftsmodell. Aber das muss eben nicht so sein. Die Dividende kann aus der Substanz kommen oder sie kann auf Sondereffekten beruhen. Und selbst wenn sie tatsächlich erwirtschaftet wurde, ist immer noch zu klären, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens wirklich nachhaltig zukunftsfähig ist. Besonders zu hohe Dividendenrenditen sollten Anleger wachsam machen, nicht sorglos.

Daher sollte unsere Watchlist zur Überprüfung der Depots und der eigenen Anlagestrategie genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Probleme vermengen sich mit Verwerfungen im Makrobereich. Und das kann schnell für den einen oder anderen zu einer toxischen Mischung werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmersamkeit.

Kurs-Watchlist 2022

Performance-Watchlist 2022