DSW: Anleger sollen auch in Einzel-Hedge-Fonds investieren dürfen
Am Mittwoch wird das Investmodernisierungsgesetz in einer Anhörung diskutiert. Mit diesem Gesetz werden Hedgefonds auch in Deutschland zugelassen. „Grundsätzlich sind wir mit dem Entwurf zufrieden“, urteilt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Den ein oder anderen Nachbesserungsbedarf sieht der DSW-Chef allerdings doch.
Wichtigster Kritikpunkt der Aktionärsschützer ist die Tatsache, dass Privatanleger Hedge Fonds nur in Form sogenannter Dachfonds kaufen können. Investitionen in Einzelfonds sollen den institutionellen Anlegern vorbehalten bleiben. „Diese Beschränkung ist nicht nachvollziehbar. Schließlich ist auch bei Dachfonds der Totalverlust nicht auszuschließen. Entscheidend ist, dass die Anleger über das Verlustrisiko ausführlich informiert werden, dann sollte der mündige Anleger selbst entscheiden, ob nicht doch ein einzelner Hedge Fonds das richtige ist“, sagt Hocker. Aber gerade bei der Aufklärung der Anleger hapert es. So sieht das Gesetz keine erweiterten Informationspflichten für Finanzdienstleister oder Emittenten der Fonds vor. „Hier muss zumindest der gleiche Maßstab gelten, wie bei Finanztermingeschäften“, fordert Hocker. „Zusätzlich sollten die Anleger, nachweisen, dass das zu investierende Geld wirklich liquide Mittel sind“, so Hocker weiter.