DSW begrüßt Regierungsvorstoß zum Anlegerschutz
Die Ausweitung der Haftung für Vorstände und Aufsichtsräte und die Erhöhung des Strafmaßes für vorsätzliche Delikte im Kapitalmarktbereich, das sind aus Sicht der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) die beiden wichtigsten Punkte der Regierungsvorschläge zur Verbesserung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes in Deutschland.
„Es wurde höchste Zeit, dass Aktionäre auch dann die Chance auf Schadensersatz haben, wenn der Vorstand grob fahrlässig handelt“, kommentiert Hocker die Vorschläge. Bisher ist es so, dass private Anleger Vorsatz beweisen müssen. Was sich in den meisten Fälle als unmöglich erwiesen hat. „Es reicht eben nicht nachzuweisen, dass der Vorstand sie belogen hat, sie müssen zusätzlich nachweisen, dass der Vorstand sie mit dieser Lüge geschädigt hat und bewusst schädigen wollte“, fasst Hocker das aktuelle Dilemma zusammen.
Bei einigen Punkten wird es nach Meinung der DSW entscheidend davon abhängen, wie sie ausgestaltet werden. So sei der Ansatz, die Rechtmäßigkeit konkreter Unternehmensabschlüsse durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen sicher richtig, es stelle sich allerdings die Frage, wo diese Stelle angesiedelt sein solle.
Ähnliches gilt für die Stärkung der Rolle der Abschlussprüfer. „Hier ist der Regierungsvorschlag nicht konkret genug“, meint Hocker. Es sei entscheidend, dass die Prüfer nur die Bereich eines Unternehmens kontrollieren dürfen, die sie nicht vorher selbst entwickelt und eingeführt haben. So könne ein Risikomanagementsystem kaum von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert werden, dessen Gesellschaft dieses System vorher auf Unternehmensberaterebene entwickelt hat.