DSW begrüßt Vorgehen gegen Kursmanipulationen
Die kürzlich vom Bundesministerium der Finanzen vorgestellten Regeln für den besseren Schutz von Anlegern vor Kursmanipulationen werden von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) begrüßt. „Damit würde endlich Rechtssicherheit geschaffen“, meint DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Die geplante Verordnung listet eine ganze Reihe von Tatbeständen auf, die Kursmanipulationen zum Ziel haben könnten. Die Spanne reicht von der Veröffentlichung falscher Unternehmenszahlen bis zu Wertpapiergeschäften mit abgesprochenen Preisen. Ebenfalls geregelt wird, dass nach einem Börsengang nur maximal 30 Tage Kursstützungen zulässig sind. „Eine solche Vorschrift hätte uns zu Zeiten des Neuen Marktes einiges erspart“, meint Hocker. Entscheidend sei jetzt die schnelle Umsetzung. Es gehe nicht an, dass erst auf eine EU-Richtlinie gewartet werde, die wohl kaum vor Ende 2004 kommt, so der DSW-Chef weiter.