DSW: Erfolg für CONTIGAS-Aktionäre
Normalerweise haben Aktionäre einer Gesell-schaft, die einen Beherrschungs- und Gewinn-abführungsvertrag mit ihrem Großaktionär ab-geschlossen hat, nicht viel zu lachen. „Oftmals müssen die Anteilseigner zusehen, wie das Un-ternehmen ausgeräubert wird. Übrig bleibt dann nur eine leere Hülle“, beschreibt die bayerische DSW-Landesgeschäftsführerin Daniela Berg-dolt die Praxis.
Nicht so im Fall CONTIGAS. Das Energieunter-nehmen gehört zu über 98 Prozent der E.ON Energie, mit der seit 1999 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Kürzlich hat nun CONTIGAS seine Anteile an der E.ON Bayern AG an die E.ON Energie verkauft. Da-mit wurde die Werthaltigkeit der CONTIGAS deutlich gesenkt.
Um nun zu verhindern, dass sich der Verkauf zum Nachteil der privaten Anleger auswirkt, hat die DSW-Anwältin Bergdolt mit der E.ON Ener-gie einen Vertrag zugunsten der freien CONTI-GAS-Aktionäre ausgehandelt. Darin wird fest-legt, dass, sollte E.ON Energie bei CONTIGAS einen Squeeze Out durchführen, das Unter-nehmen so bewertet wird, als wäre die E.ON Bayern-Aktien noch im Besitz der CONTIGAS. „Damit wurde vertraglich festgelegt, dass die privaten Aktionäre nicht schlechter gestellt wer-den“, freut sich Bergdolt.