DSW: Handelsregister muss bei Gerichten bleiben
Die Sparwelle macht auch vor der Justizverwal-tung nicht halt. Jetzt soll die Führung des Han-delsregisters von den Gerichten auf die Indust-rie- und Handelskammern (IHK) verlagert wer-den. Das sieht zumindest ein Plan des Rechtsausschusses des Bundesrates vor. Da-mit hätten die IHK demnächst die Kontrolle über die Eintragung von Satzungs- und Strukturän-derungen wie Konzernverträge oder Ver-schmelzungen in das Handelsregister. Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deut-sche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) sieht in dem Vorschlag „einen ordnungspoliti-schen Missgriff ersten Ranges.“
„Diese Macht gehört nicht in die Hände der Kammern“, so Hocker weiter. Für den Anleger-schutz wäre eine solche Änderung nicht förder-lich, so Hocker weiter. Entscheidet ein Gericht völlig unabhängig und rein aufgrund der Sach-lage, sei dies bei den IKH nicht gewährleistet. „Die Kammern sind von den Beiträgen ihrer Mitgliedsfirmen abhängig sind. Wie unabhängig wird wohl ein Sachbearbeiter entscheiden wird, wenn eine beitragsstarke Mitgliedsfirma auf rasche Eintragung ins Handelsregister drängt, obwohl es erhebliche rechtliche Bedenken gibt“, warnt der Aktionärsschützer. Hocker Es sei zu-dem nicht Aufgabe des Staates, die Kammern mit neuen gesetzlichen Pflichtaufgaben zu ver-sorgen.