DSW: Mehr Zeit für Telekom-Aktionäre
Anleger, die im Rahmen der dritten Tranche der Deutschen Telekom Aktien gezeichnet haben müssen jetzt handeln. „Die Verjährungsfrist für die Einreichung einer Prospekthaftungsklage läuft nach unseren Prüfungen am 26. Mai aus“, so DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Der Versuch der DSW, dies zu verhindern, ist zunächst gescheitert. „Wir hatten die Telekom und den Bund aufgefordert, auf die Einrede zur Verjährung zu verzichten. Dies wurde abgelehnt“, sagt Hocker. Damit seien die Aktionäre vor die Wahl gestellt worden, entweder auf Basis einer schlechten Informationslage zu klagen und ein hohes Kostenrisiko einzugehen, oder ihre Ansprüche endgültig verfallen zu lassen.
„Damit soll den Telekom-Aktionären wohl die Möglichkeit genommen werden, die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft abzuwarten und für eine Klage zu nutzen“, schimpft der Aktionärsschützer. Ermittelt wird wegen Bilanzfälschung. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, dass sie auch die drei Börsengänge der Telekom genau prüfen wird. Mit Ergebnissen ist allerdings kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Prospekthaftung zu rechnen. Zu spät für die T-Aktionäre.
Die Juristen der DSW haben nun eine Möglichkeit gefunden, der Telekom und dem Bund ei-nen Strich durch die Rechnung zu machen, und die Verjährungsfrist deutlich zu verlängern. Die Lösung heißt: Einleitung eines Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg (ÖRA). „Das ist die einzige Chance für Anleger, ihre Ansprüche zu erhalten, ohne die Einreichung einer kost-spieligen und riskanten Klage“, so Hocker. Der Zeitgewinn, der aus der Verfahrenslänge plus sechs Monate besteht, eröffnet die Möglichkeit, zunächst noch abzuwarten und mögliche Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zu nutzen.
Die DSW hat für ihre Mitglieder ein kostenloses Paket vorbereitet, dass einen Antrag zur Einleitung des Güteverfahrens mit ausführlicher juristischer Begründung sowie eine Erläuterung der notwendigen weiteren Schritte enthält. Dieses Paket darf die Schutzvereinigung aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nur an DSW-Mitglieder ausgeben. Wer im Rahmen dieser Aktion DSW-Mitglied werden will, kann dies für einen Beitrag von 42 Euro für 2003 werden. Ab 2004 beträgt der reguläre Jahresbeitrag dann wieder 80 Euro. Wer weitere Informationen möchte, kann diese entweder im Internet unter www.dsw-info.de oder telefonisch unter der Hotline-Nummer 0190/750505 (Arcor, 1,24 €/Min.) abrufen.