DSW: Neue Hypo Real Estate Aktien müssen steuerfrei bleiben
Die Aktionäre der HypoVereinsbank (HVB) wurden in den letzten Tagen mit einigen beunruhigenden Steuer-Nachrichten konfrontiert. Zu Unrecht, wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) meint. Die HVB hat ihre Hypothekenbankaktivitäten in die neue Hypo Real Estate Holding AG ausgegliedert. Die HVB-Aktionäre bekamen im Gegenzug für je vier Aktien der HypoVereinsbank zusätzlich einen Anteilsschein an der Holding. Gleichzeitig wurde darüber informiert, dass für die Hypo Real Estate-Aktien die 12monatige Spekulationsfrist von vorne beginne, egal, wie lange die HVB-Aktien bereits im Depot liegen. Damit wäre ein steuerfreier Verkauf der Papiere innerhalb des nächsten Jahres nicht möglich.
„Das ist steuerrechtlich nicht haltbar“, meint DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Voraussetzung für einen Neustart der Frist sei der Erwerb und der Verkauf von Aktien innerhalb von 12 Monaten. „Bei Papieren, die mittels einer Zuteilung im Wege der Abspaltung ins Depot gekommen sind, und genau das ist im Falle Hypo Real Estate geschehen, hat es aber keinen Kauf gegeben“, erklärt Hocker. Vielmehr werden die HVB-Anteilseigner durch die neuen Aktien lediglich für eine Wertminderung der HypoVereinsbank entschädigt. „Hier wurde keine neue wirtschaftliche Beteiligung geschaffen. Das Gesellschaftsvermögen wurde lediglich auf eine größere Anzahl von Aktien verteilt. Es gibt somit wirklich keinen einzigen Grund, diesen Vorgang mit Steuern zu belasten“, so der DSW-Chef.