DSW: Pixelpark-Aktionäre wurden getäuscht
Die DSW hat gegen alle Beschlüsse der Hauptversammlung vom 26. August der Pixelpark AG Widerspruch zu Protokoll eingelegt. „Die Großaktionäre hätten eigentlich nicht mit stimmen dürfen. Ob eine Anfechtungsklage sinnvoll ist, wird bei uns zur Zeit geprüft“, sagt DSW-Anwalt Malte Diesselhorst.
Hintergrund der Geschichte:
Axel Fischer und Wolf-Dieter Gramatke haben 40 Prozent der Pixelpark-Anteile übernommen. „Dies hätte ein Übernahmeangebot an die restliche Aktionäre zur Folge haben müssen“, stellt Diesselhorst klar. Gleicher Meinung war das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BaFin), das die beiden neuen Großaktionäre zur Abgabe eines solchen Angebots aufforderte. Statt der Aufforderung zu folgen, zogen die frisch gebackenen Pixelpark-Besitzer vor Gericht. Wo sie bereits am Montag unterlagen.
Nun sieht das Gesetz vor, dass die Stimmrechte neuer Großaktionäre ruhen müssen, wenn ein Pflichtangebot gesetzwidrig unterbleibt. „Genau das ist aber nicht geschehen, Herr Fischer und Herr Gramatke haben mit gestimmt obwohl ihre Beschwerde gerichtlich abgewiesen wurde“, wundert sich Diesselhorst. Besonders ärgerlich findet der Aktionärsschützer, dass seine Nachfrage auf der Hauptversammlung, ob bereits Ergebnisse über das Verfahren bekannt seien, glatt verneint wurde. „Die Aktionäre wurden getäuscht“, schimpft Diesselhorst.