DSW: Verjährung bei Telekom muss gestoppt werden
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat Finanzminister Hans Eichel und den Vorstand der Telekom und die KfW in einem Schreiben dazu aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Die Verjährungsfrist für die Einreichung einer Prospekthaftungsklage läuft am 26. Mai aus. Danach gibt es für die T-Aktionäre, die ihre Papiere im Rahmen der dritten Tranche gekauft haben, keine Chance mehr auf Schadenersatz. „Gerade vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse muss die Verjährung zumindest solange angehalten werden, bis die strafrechtlichen Ermittlungen seitens der Bonner Staatsanwaltschaft gegen die Telekom abgeschlossen sind,“, fordert DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Der Staat habe schließlich eine Fürsorgepflicht für seine Bürger und die Telekom gegenüber ihren Aktionären, so Hocker weiter.
Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft können für eine Prospekthaftungsklage von großer Bedeutung sein. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, dass sie auch die dritte Tranche der Telekom genau unter die Lupe nehmen wird. „Wenn der Bund und die Telekom nicht auf die Einrede zur Verjährung verzichten, wird dies den geschädigten Aktionären wohl nichts mehr nutzen“, schimpft Hocker. Es sei nicht damit zu rechnen, dass die Ermittlungsergebnisse vor dem 26. Mai vorliegen.
„Bisher hat sich der Bund nicht als sehr aufklärungsfreudig gezeigt“, resümiert Hocker. So wurde mit den Stimmen des Großaktionärs Deutschland eine von der DSW geforderte Sonderprüfung verhindert, die sich mit den umstrittenen Immoblienbewertungen der Telekom befassen sollte.