Mehr Zeit für T-Aktionäre
Aktionäre, die ein Güteverfahren bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Gütestelle der Stadt Hamburg (ÖRA) gegen die Telekom eingeleitet haben, können nun doch beruhigt in den Urlaub fahren. Die ÖRA hat auf Drängen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die Frist zur Bezahlung der Gebührenrechnung von zwei auf drei Wochen verlängert. „Damit wurde eine wichtige Entscheidung zugunsten der Antragsteller getroffen“, freut sich DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Jetzt sei weitgehend gesichert, dass die Gebührenzahlung nicht mit den Urlaubsplänen der Anleger kollidiere. Wichtig ist dies, weil die Verjährungsfrist nur dann gehemmt wird, wenn die Gebühren fristgerecht an die ÖRA überwiesen werden.
Mit dem Güteverfahren haben sich über 10.000 Aktionäre, die im Jahr 2000 Papiere der Telekom aus dem dritten Börsengang erworben hatten, die Chance auf eine Prospekthaftungsklage über das Ende der Verjährungsfrist am 26. Mai hinaus gesichert. Dies, ohne das Risiko einer Klage eingehen zu müssen.