Schlappe für Bsirske auf der Lufthansa-Hauptversammlung
Auf Antrag der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wurde dem Lufthansa Aufsichtsratsmitglied Frank Bsirske die Entlastung verweigert. Zunächst hatte die DSW durchgesetzt, dass die Aufsichtsräte einzeln entlastet werden. In der Abstimmung sprachen sich dann 68,3 Prozent gegen den Chef der Dienstleistungsgesellschaft ver.di aus. Damit wurde erstmals in einer deutschen Publikumsgesellschaft ein Vertreter der Arbeitnehmerseite nicht entlastet. „Jetzt sollte Herr Bsirske die Konsequenzen ziehen und als Aufsichtsrat zurücktreten“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Zumindest den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat dürfte Bsirske verlieren. „Ein nicht entlastetes Aufsichtsratsmitglied darf nicht mit einer solch wichtigen Position betraut werden“, fordert Hocker.
Die Nichtentlastung war nach Meinung der DSW eine logische Folge der Verhaltensweise von Bsirske. Als ver.di Vorsitzender organisierte er Streiks des öffentlichen Dienstes an den Flughäfen Frankfurt und München am 17. Dezember 2002. Hierdurch sind der Lufthansa Verluste in Millionenhöhe entstanden. Dies sei nicht mit dem Corporate Governance Kodex vereinbar, meint der DSW-Chef. Der Kodex sieht vor, dass ein Aufsichtsratsmandat niederzulegen ist, wenn ein dauerhafter Interessenkonflikt vorliegt. „Das ist bei Bsirske der Fall, da die Organisation von Streiks nun mal zu seinen Aufgaben gehört“, sagt Hocker. Auch stehe das Verhalten in krassem Widerspruch zum Aktiengesetz, das von den Mitgliedern eines Aufsichtsrates verlange, zum Wohle des Unternehmens zu handeln.