Telekom weigert sich, Verjährungsfrist zu verlängern
Das Ende der Verjährungsfrist für eine mögliche Prospekthaftungsklage gegen die dritte Tranche der Deutschen Telekom rückt immer näher. Nach dem 26. Mai werden die Ansprüche der T-Aktionäre, die Aktien dieses dritten Börsengangs der Telekom gekauft hatten, verjährt sein. „Dann gibt es keine Chance auf Schadenersatz mehr“, stellt Ulrich Hocker Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) klar.
Die DSW hatte deshalb Ende Februar Finanzminister Hans Eichel, den Vorstand der Telekom und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in einem Schreiben dazu aufgefordert, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Damit hätten die betroffenen Anleger zumindest die Möglichkeit, die Erkenntnisse eines zurzeit gegen die Telekom laufenden Ermittlungsverfahrens der Bonner Staatsanwaltschaft zu nutzen. Diese könnten für eine Prospekthaftungsklage von großer Bedeutung sein.
Daraus wird aber nach Willen von Telekom, Bund und KfW nichts werden. „Mittlerweile ist das letzte Antwortschreiben bei uns eingegangen, keiner will auf die Einrede zur Verjährung verzichten“, fasst Hocker zusammen.