DSW: Anleitung für US-Sammelklagen
Vor dem Hintergrund immer internationaler werdender Depots werden US-amerikanische Sammelklagen (class action) auch für deutsche Aktionäre zunehmend wichtig. Der große Vorteil dabei: Wenn das Unternehmen zahlen muss, bekommen alle Aktionäre Geld, die rechtzeitig ihre Ansprüche angemeldet haben. Unabhängig davon, ob sie selbst vor Gericht gezogen sind oder nicht.
So muss beispielsweise der amerikanische Telekom-Ausrüster Lucent Technologies insgesamt 563 Millionen Dollar an seine Aktionäre zahlen, weil er Ende 1999 weit bessere Ergebnisse versprach, als er im Januar 2000 vorlegte. Wer vom 21. Oktober 1999 bis zum 31. Dezember 2000 Lucent-Papiere gekauft hat, bekommt Schadenersatz. Allerdings muss dafür das sogenannte „Proof of Claim and Release – Formular“ bis zu 20. März 2004 beim zuständigen US-Gericht vorliegen. Hiermit belegt der Anleger, dass er tatsächlich zu den Anspruchsberechtigten gehört. Wer dieses Formular braucht, bekommt es bei seiner Bank oder auch bei der DSW. Angegeben werden müssen unter anderem persönliche Daten, Kaufzeitpunkte oder der Name der Depotbank.
„Wir wissen aus vielen Gesprächen, dass etliche Anleger mit diesen in englischer Sprache abgefassten Formularen Schwierigkeiten haben“, erläutert DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Aus diesem Grund hat die Schutzvereinigung jetzt eine deutschsprachige Anleitung entwickelt, die Schritt für Schritt erklärt, was bei den einzelnen Punkten einzutragen ist.