Bundesgerichtshof gibt DSW Recht
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. Das in der Verhandlung am 16. Februar verkündete letztinstanzliche Urteil in dem DSW-Verfahren lässt keine Zweifel offen: Aufsichtsräte dürfen keine Aktienoptionen erhalten.
Die DSW hatte einen Hauptversammlungsbeschluss der Mobilcom AG angefochten. Hiernach hätten die Aktienoptionen für die Aufsichtsräte mit zurückgekauften Aktien der Gesellschaft bedient werden sollen. „Wir begrüßen das Urteil des BGH. Damit steht endgültig fest, dass Aktienoptionen nicht die richtige Vergütungsart für Aufsichtsräte sind“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.