DSW fordert Abgeltungssteuer auf Spekulationsgewinne
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Spekulationssteuer der Jahre 1997/98 war verfassungswidrig und ist deshalb nichtig. "Wir fordern den Bund auf, auf die allgemeine Bestandskraft der Steuerbescheide zu verzichten und allen Bürgern, die für diese Jahre Spekulationssteuer gezahlt haben, ihr Geld zurück zu erstatten. Unabhängig davon, ob sie Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt hatten oder nicht", sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Der DSW-Chef geht aber noch weiter: "Unserer Meinung nach ist auch die gesetzliche Regelung, die seit 1999 in Kraft ist, nicht verfassungskonform. Sie leidet unter denselben strukturellen Fehlern, wie die ältere, jetzt für nichtig erklärte Fassung." 1999 war die Spekulationsfrist von sechs auf zwölf Monate verlängert worden. Zudem erlaubte die neue Fassung des Paragraphen 23 des Einkommenssteuergesetzes, Verluste steuerlich mit Gewinnen zu verrechnen. Das Verfassungsgericht hatte über dieses Gesetz nicht geurteilt, da der zugrunde liegende Fall sich nicht auf diesen Zeitraum bezog.
"Der Gesetzgeber sollte aus dem Urteil Konsequenzen ziehen und die Spekulationssteuer endlich modernisieren und vereinfachen. Unserer Meinung nach wäre eine moderate Abgeltungssteuer die richtige Lösung", erklärt Hocker.