Einsicht kommt sehr spät
Das Bundesfinanzministerium macht einen Rückzieher im Zusammenhang mit der Spekulationssteuer. Wurden die Finanzverwaltungen bisher angewiesen, Steuerbescheide, die die Jahre ab 1999 betreffen, möglichst schnell rechtskräftig werden zu lassen, wird jetzt die gerichtliche Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Spekulationssteuer angestrebt. Das berichtete die Wirtschaftszeitschrift Handelsblatt am 5. August.
Für die Anleger eine gute Nachricht. Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, noch offene Steuerbescheide per Einspruch offen zu halten. „Leider kommt die Einsicht spät, zu spät für alle Betroffenen deren Bescheide in der Zwischenzeit von den zuständigen Finanzämtern in die Rechtskraft gepresst wurden“, sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Urteile verschiedener Finanzgerichte haben zum Umdenken in der Eichel-Behörde geführt. Die Richter hatten unisono erklärt, dass der Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer der Jahre 1997/98, entgegen der Auffassung des Finanzministeriums, nicht zu entnehmen ist, dass der verfassungswidrige Zustand ab 1999 beseitigt worden sei.