Europäischer Gerichtshof kann deutschen Anlegern bares Geld bringen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich zurzeit mit der unterschiedlichen Besteuerung in- und ausländischer Dividenden innerhalb der EU. Und obwohl im aktuellen Fall das finnische Steuerrecht auf seine EU-Konformität hin überprüft wird, kann das zu erwartende Urteil auch für deutsche Anleger bares Geld bedeuten. "Das finnische System entspricht schließlich weitgehend dem Anrechnungsverfahren, das in Deutschland bis 2001 gültig war", erklärt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, erhielten die Anleger, die deutsche Aktien besaßen, eine Steuergutschrift für bereits vom Unternehmen gezahlte Körperschaftssteuer. Drei Siebtel der Dividende kam so vom Finanzamt. Aktionäre ausländischer Gesellschaften bekamen eine solche Zahlung nicht. 2001 wurde diese Praxis mit der Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahren beseitigt. Jetzt liegt dem EuGH ein Entscheidungsantrag vor (Aktenzeichen: C 319/02), mit dem überprüft werden soll, ob diese Praxis mit EU-Recht konform war. "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht dies verneint ist groß, da ausländische Zinsen und Dividenden nicht höher besteuert werden dürfen als inländische", sagt Hocker.
Die Folge: Je nach Körperschaftssteuersätzen in den anderen EU-Ländern kann es für deutsche Anleger zu erheblichen Nachzahlungen kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Steuerbescheide noch nicht rechtsgültig sind. "Für betroffene Aktionäre kann die Devise nur lauten: Mit Hinweis auf das laufende EuGH-Verfahren so schnell wie möglich Einspruch gegen die Bescheide einlegen", mahnt Hocker zur Eile.