Gesetz soll Klagen für Privatanleger preiswerter machen
Als "durchaus ausgewogenen Vorschlag" bezeichnet DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker den jetzt von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf eines Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).
Privatanleger, die Schadenersatzforderung gegen eine Gesellschaft oder einen Vorstand durchsetzen wollen, müssen in Deutschland bisher einzeln Klagen. "Das ist zum einen sehr kostenintensiv und zum anderen nicht sonderlich effektiv", urteilt Hocker. Einzige Möglichkeit, Kosten zu senken, ist gegenwärtig das Zusammenfassen der Klagen zu größeren Streitwerten (sogenannte Streitgenossenschaften).
Mit dem KapMuG soll nun eine Musterklage möglich werden. Vorteil dabei: Die Kosten sinken für die Kläger dramatisch. Die Idee ist einfach. Gibt es mindestens 10 identische Fälle, für die ein Musterfeststellungsantrag gestellt wurde, holt das zuständige Gericht einen sogenannten Musterentscheid beim übergeordneten Oberlandesgericht ein. Dann kanns losgehen. Ein Fall wird als Musterfall vor Gericht durchgeklagt. Für die weiteren beteiligten Kläger fallen aufwändige Beweisaufnahmen und Erstellung teurer Sachverständigengutachten weg. "Es bleibt also dabei, dass, im Gegensatz zu den Sammelklagen nach US-Muster, nur die Aktiven beteiligt sind. Zurücklehnen und abwarten wird auch mit dem neuen Gesetz nicht möglich sein", stellt Hocker klar.