Keine kursabhängige Vergütung für Schering-Aufsichtsrat
"Manche Unternehmen sind offensichtlich unbelehrbar", wundert sich Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), über den Versuch der Schering AG, die langfristige Vergütung des Aufsichtsrats an die Kursentwicklung der Aktie zu hängen. Die Grundlage für diese Änderung soll auf der Hauptversammlung am 16. April geschaffen werden. "Wir werden gegen diesen Tagesordnungspunkt stimmen. Schließlich widerspricht das nicht nur einem von der DSW erstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes sondern auch dem Grundgedanken des Corporate Governance Kodex", stellt Hocker klar.
Der Corporate Governance Kodex sieht aktienkursabhängige Vergütungsbestandteile ausdrücklich nur für Vorstände vor. Für Hocker ist das nur konsequent: "Wie soll der Aufsichtsrat seiner Kontrollaufgabe gerecht werden, wenn er gemeinsam mit dem Vorstand auf den Kursverlauf starrt. Eine solche Interessengleichheit ist weder sinnvoll noch gewollt."
Zudem kritisiert die DSW die Höhe der Aufsichtsratsvergütung bei Schering. Im Jahr 2003 hat ein einfaches Mitglied des Kontrollgremiums des Pharmakonzerns 195.430 Euro verdient. Im DAX30 lag die Aufsichtsratsvergütung durchschnittlich bei 65.980 Euro. "Für eine derart überdurchschnittliche Zahlung fehlt jede nachvollziehbare Begründung", sagt Hocker.