Staatsanwaltschaft tritt im Fall Telekom schon zu lange auf der Stelle
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bonner Staatsanwaltschaft eingereicht. Hintergrund sind die schleppenden Ermittlungen im Fall „Deutsche Telekom“, die klären sollen, ob die Immobilien des Telekommunikationskonzerns falsch bewertet wurden. „Vor viereinhalb Jahren wurden das Verfahren wegen Falschbilanzierung eingeleitet, auf Ergebnisse warten wir immer noch“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Ein Abschluss in nächster Zukunft scheint nicht wahrscheinlich. Haben die Bonner Ermittler doch verlauten lassen, dass eventuell ein weiteres Gutachten zur Bewertung der Immobilienbestände notwendig sei. „Damit würden wieder ein bis zwei Jahre ins Land gehen“, meint Hocker. Von einer zügigen Aufklärung des Sachverhalts könne da wohl kaum gesprochen werden.
Teuer werden kann diese „Entdeckung der Langsamkeit“ für Anleger, die T-Aktien im Rahmen des dritten Börsengangs im Sommer 2000 erworben haben und eine Prospekthaftungsklage gegen die Telekom anstrengten. „Ohne weitere Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft wird der Beweis, dass der Prospekt falsch war, nur schwer zu führen sein“, ist Hocker sicher. Getroffen werden aber auch jene T-Aktionäre, die zunächst ein Schlichtungsverfahren eingeleitet hatten. Damit wurde die Verjährungsfrist zwar gehemmt, doch jetzt läuft für viele dieser Anleger ebenfalls die Zeit ab. „Solange die Staatsanwaltschaft keine neuen Erkenntnisse bringt, können wir auf Basis des nach wie vor hohen Prozessrisikos nur den Rechtsschutz versicherten Anlegern zu einer Klage raten“, erklärt Hocker.