Telekom hat kein Interesse an gütlicher Einigung
Rund 17.000 Telekom-Aktionäre haben bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Stadt Hamburg (ÖRA) auf Anraten der DSW ein Güteverfahren eingeleitet. Ziel war es, die Verjährungsfrist zur Einreichung einer Prospekthaftungsklage, die am 26. Mai 2003 ausgelaufen war, deutlich zu verlängern. In der vergangenen Woche haben nun die ersten Güteverhandlungen stattgefunden. „Auf Vertreter der Telekom haben wir bei diesen Terminen leider vergeblich gewartet“, sagt DSW-Geschäftsführer Carsten Heise, der gemeinsam mit anderen DSW-Juristen etliche Tausend Mitglieder der Schutzvereinigung in Hamburg vertritt. Die Schlichter konnte deshalb nur das Scheitern des Güteverfahrens feststellen.
„Entscheidend ist, dass mit dem Feststellen des Scheiterns eine sechs monatige Frist in Gang gesetzt wird. Erst danach verjähren eventuelle Ansprüche aus Prospekthaftung endgültig“, erklärt der DSW-Experte Mark Tüngler. Nach wie vor besteht die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb dieser Frist ihre Ermittlungen gegen die Telekom abschließt und zu Erkenntnissen gelangt, mit denen eine Prospekthaftungsklage erfolgversprechend begründet werden kann. Der Vorwurf lautet Bilanzfälschung. Besonderes Augenmerk legen die Ermittler auf die Bewertung der Immobilien des ehemaligen Staatsunternehmens.