Wichtiger Dämpfer für Eichel
Im März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Spekulationssteuer der Jahre 1997/98 verfassungswidrig war und deshalb nichtig ist. Die Reaktion der Bundesregierung kam prompt: Per Erlass forderte sie die Finanzämter auf, die Steuerbescheide für die Jahre ab 1999 schnellstmöglich rechtskräftig werden zu lassen. Der Vorteil für den Fiskus liegt auf der Hand. Falls die gesetzliche Grundlage der Spekulationssteuer für die Jahre ab 1999 ebenfalls für verfassungswidrig erklärt wird, haben alle Steuerpflichtigen deren Steuerbescheide rechtskräftig sind, keine Möglichkeit mehr, ihr Geld zurück zu verlangen.
Diesem Vorgehen wird jetzt durch ein Urteil des Brandenburger Finanzgerichts ein Riegel vorgeschoben. Die Richter hatten entschieden, dass die Finanzämter nicht das Recht haben, die Steuerbescheide rechtskräftig werden zu lassen, solange die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlage ungeklärt ist. „Das ist ein wichtiger Dämpfer für das unverantwortliche Vorgehen der Regierung“, stellt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fest. „Unserer Meinung nach ist auch die gesetzliche Regelung, die seit 1999 in Kraft ist, nicht verfassungskonform. Sie leidet unter denselben strukturellen Fehlern, wie die ältere, für nichtig erklärte Fassung. Bevor das nicht höchstrichterlich geklärt ist, dürfen die Steuerbescheide nicht rechtskräftig werden“, so Hocker weiter.