Fusion zwischen Telekom und T-Online ist vorerst gestoppt
Es wird keine vorzeitige Verschmelzung des Internetproviders T-Online auf die Deutsche Telekom geben. Das entschied heute das Darmstädter Landgericht. Der Telekommunikationskonzern hatte über einen so genannten „Eilantrag" versucht, die Fusion vorzeitig ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dies gegen den Willen etlicher privater T-Online-Aktionäre, die den entsprechenden Hauptversammlungsbeschluss angefochten hatten. Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) hatte im Namen von DSW-Mitgliedern, die Anteilsscheine des Internet-Dienstleisters halten, ebenfalls gegen den Verschmelzungsvertrag geklagt. „T-Online braucht keine Verschmelzung mit der Telekom, um erfolgreich zu arbeiten", ist DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker überzeugt.
„Wir begrüßen die Entscheidung sehr. Mit einer vorzeitigen Eintragung wären Fakten geschaffen worden, die kaum wieder rückgängig zu machen gewesen wären", kommentiert Hocker das Darmstädter Urteil. Jetzt wird erst im Hauptsacheverfahren entschieden, ob der geplante Zusammenschluss von T-Online und Telekom wirklich zum Nutzen des Internet-Unternehmens ist.