Gesetz zur Vorstandsvergütung hat gravierende Schwächen
Am heutigen Donnerstag beschließt der Bundestag das so genannte Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz (VorstOG). Danach müssen alle börsennotierten deutschen Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände individualisiert offen legen. „Da eine freiwillige Lösung mit der deutschen Wirtschaft offenbar nicht zu machen war, begrüßen wird dieses Gesetz", kommentiert DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker die neue Regelung, die am Freitag nächster Woche auch durch den Bundesrat abgesegnet werden soll.
Nicht zufrieden ist der DSW-Mann mit der im Gesetz verankerten so genannten „Opting-Out-Klausel". Danach kann die Hauptversammlung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschließen, dass auf die Transparenz verzichtet wird. „Dies wird gerade bei Unternehmen mit Großaktionären zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen", kritisiert Hocker. „Auf der einen Seite die Großen, die augrund ihrer Position die Gehälter sowieso kennen, eine gesonderte Veröffentlichung deshalb gar nicht benötigen, und auf der anderen Seite die Privataktionäre, denen der Einblick verweigert wird."