Gute Nachrichten für Worldcom-Geschädigte
Jetzt sind 6,1 Milliarden Dollar im Topf. Die zuständigen US-Richter haben entschieden, dass die 14 Vergleiche, die in erster Linie Banken im Zuge der Worldcom-Pleite mit geprellten Anlegern geschlossen hatten, zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst werden. „Das sind sehr gute Nachrichten für die geprellten Investoren. Der Aufwand sinkt dramatisch. Statt 14 Anträge stellen zu müssen, reicht jetzt einer. Zudem eröffnet dies allen, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, die Chance, ihren Teil der 2,65 Milliarden Dollar zu bekommen, die die US-Großbank Citigroup zahlen muss", kommentiert der Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), Ulrich Hocker, die Entscheidung.
Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Citigroup-Vergleich konnten eigentlich nur bis zum 22. März geltend gemacht werden. Jetzt ist für den gesamten 6,1-Milliarden-Dollar-Topf der 26. August 2005 maßgeblich. „Wer bereits einen Antrag in Sachen Citigroup-Verfahren gestellt hat, muss nicht mehr aktiv werden", erklärt DSW-Experte Marc Tüngler.
Ebenfalls verlängert wurde die Anmeldefrist für Ansprüche auf die 750 Millionen Dollar, die das Unternehmen MCI, Rechtsnachfolger von Worldcom, nach einer Einigung mit der New Yorker Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) an die Betroffenen zahlt. Galt bisher der 19. Juli als Schlussdatum, haben die Anleger jetzt Zeit bis zum 19. August.
Anspruch auf das Geld haben in beiden Fällen ausnahmslos alle Anleger, die ihre Worldcom-Papiere in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 gekauft haben. Die für die Anmeldung notwendigen „proof-of-claim-and-release-Formulare" können von der Internetseite der DSW (www.dsw-info.de) unter dem Menüpunkt „Anlegerschutz" kostenlos herunter geladen werden. „Wer kein Internet hat, kann die Unterlagen unter 0211/6697-01 natürlich auch telefonisch anfordern", sagt Tüngler.