2,65 Milliarden Dollar für geprellte AOL/Time Warner-Aktionäre
2,65 Milliarden Dollar werden an Anleger fließen, die in der Zeit vom 27. Januar 1999 bis zum 27. August 2002 Aktien des Internetproviders AOL oder des Medienkonzerns Time Warner gekauft haben. So das Ergebnis eines im Rahmen einer Sammelklage in den USA erzielten Vergleichs, den Time Warner kürzlich akzeptiert hat. Der Vorwurf der geschädigten Aktionäre lautete, dass die Time-Warner-Tochter AOL ihre Werbeeinnahmen zu hoch veranschlagt hatte, um so mehr Zustimmung für die Fusion der beiden Gesellschaften im Jahr 2001 zu bekommen.
Das schöne an der amerikanischen Sammelklage, der so genannten „class action" ist, dass alle Geschädigten an dem Ergebnis teilhaben können. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist eine aktive Teilnahme an der Klage dafür nicht notwendig. „Einzige Voraussetzung ist, dass sie ihre Ansprüche rechtzeitig und korrekt anmelden", erklärt DSW-Experte Marc Tüngler. Doch Eile ist geboten, die Frist für die Anmeldung läuft am 21.Februar 2006 aus. Das hierfür notwendige „proof-of-claim-and-release-Formular" kann von der Internetseite der DSW (www.dsw-info.de) unter dem Menüpunkt „Anlegerschutz" kostenlos herunter geladen werden. „Wer kein Internet hat, kann die Unterlagen unter 0211/6697-62 natürlich auch telefonisch anfordern", sagt Tüngler.