DSW: Aktionäre sollen Aufsichtsratschef wählen
Presseberichten zufolge plant die Bundesregierung ein Gesetz, das den Wechsel eines Vorstandsvorsitzenden auf den Posten des Aufsichtsratschefs unterbinden soll. Erst in diesem Jahr war die Empfehlung, dass ein solcher Karriereschritt die Ausnahme sein sollte, in den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) aufgenommen worden. „Es kann nicht sein, dass die Laufbahn eines Vorstandsvorsitzenden automatisch mit dem Posten des Aufsichtsratschefs gekrönt wird", sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Trotzdem ist der DSW-Hauptgeschäftsführer gegen ein komplettes Verbot. „Unserer Meinung nach sollte die Hauptversammlung im Rahmen der Wahl des Aufsichtsrats auch den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen", fordert Hocker. Bisher stimmen die Aktionäre nur darüber ab, wer in das Kontrollgremium kommt. Über ihren Vorsitzenden und den Stellvertreter entscheiden die Aufsichtsratsmitglieder dagegen selbst. „Läge die Entscheidung bei den Aktionären, hätten Vorstandschefs mit schlechter Performance keine Chance auf den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden", ist Hocker überzeugt. Zudem müssten die Unternehmen einen solchen geplanten Wechsel dann auf der Hauptversammlung stichhaltig begründen.