DSW kritisiert „unausgegorene“ Pläne zur Abgeltungssteuer
„Je mehr wir uns mit der seitens des Bundesfinanzministers geplanten Abgeltungssteuer beschäftigen, desto mehr müssen wir feststellen, wie unausgegoren das ganze noch ist", sagt Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Ein Beispiel hierfür ist der Umgang mit im Ausland auf Dividenden erhobenen Quellensteuern.
In vielen Staaten unterliegen Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften einer Quellensteuer. Die Sätze sind dabei sehr uneinheitlich. So behält der Schweizer Fiskus pauschal 35 Prozent ein, die Schweden genehmigen sich 30 Prozent, die Niederländer begnügen sich mit 25 Prozent. Für deutsche Anleger ist dies alles andere als erfreulich, muss hierzulande doch die komplette Gewinnausschüttung nochmals versteuert werden. Um die damit verbundene Doppelbesteuerung zu verhindern, sind 15 Prozent direkt bei der Steuererklärung anrechenbar. Alles was darüber hinausgeht, muss der Anleger bei dem Staat zurückfordern, der das Geld anfangs einbehalten hat.
„Die Anrechnung der 15 Prozent würde bei der Einführung einer Abgeltungssteuer komplett wegfallen. Schließlich ist dafür die Angabe in der Steuererklärung notwendig und genau das soll ja nicht mehr nötig sein", sagt Hocker. Damit hätte die geplante Abgeltungssteuer für die Besitzer ausländischer Aktien eine noch drastischere Steuererhöhung zur Folge als dies bei Käufern von Papieren deutscher AGs der Fall ist.