DSW kündigt Spruchverfahren bei T-Online an
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Weg für die Verschmelzung des Internet-Providers T-Online auf die Deutsche Telekom frei. „Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht", kommentiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), den Karlsruher Richterspruch. Jetzt will die Schutzvereinigung mit einem so genannten Spruchverfahren die Höhe der von der Telekom gebotenen Abfindung gerichtlich überprüfen lassen.
„Die Telekom hat 0,52 T-Aktien je T-Online-Papier geboten, das ist deutlich zu wenig", sagt Hocker. Umgerechnet entspricht dieses Umtauschverhältnis rund 6,60 Euro pro Anteilsschein des Internet-Unternehmens. Wahrlich kein gutes Geschäft. Hatten die Anleger beim Börsengang im April 2000 der Deutschen Telekom doch noch 27 Euro je T-Online-Anteilsschein zahlen müssen.
„Sobald die Verschmelzung im Handelsregister eingetragen ist, können wir das Spruchverfahren einleiten", so Hocker. Damit sei zwar die Verschmelzung nicht aufzuhalten, aber zumindest ständen die Chancen nicht schlecht, dass die betroffenen T-Online-Aktionäre eine Nachzahlung erhalten.