DSW siegt vor Bundesgerichtshof
„Mit dieser Entscheidung haben Großaktionäre keine Möglichkeit mehr, eine laufende Anfechtungsklage einfach dadurch zu beenden, dass sie die restlichen Aktionäre per Squeeze-Out rauswerfen", kommentiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Die DSW hatte 1997 den Verkauf von 15 SB-Warenhäusern der Massa AG mit der Begründung angefochten, dass die Häuser unter Wert den Besitzer gewechselt hatten. Käufer war damals der Massa-Großaktionär Metro. Während des laufenden Verfahrens fand bei Massa allerdings ein Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre statt, die dadurch ihre Aktionärsstellung verloren haben. Damit sei auch die Klageberechtigung entfallen, fanden sowohl das Mainzer Landgericht (LG) als auch das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz.
Dieser Ansicht hat der BGH nun eine Absage erteilt und sich damit der DSW-Argumentation angeschlossen. Sofern die Kläger im konkreten Einzelfall ein rechtliches Interesse an der Verfahrensfortsetzung haben, müsse das Verfahren fortgeführt werden, auch wenn die Kläger aufgrund eines Squeeze-Outs nicht mehr Aktionäre der betroffenen Gesellschaft seien, so die Richter. „Das rechtliche Interesse ist hier gegeben. Sollten die Warenhäuser tatsächlich zu billig verkauft worden sein, was nun nochmals vom OLG überprüft werden muss, hätte das schließlich die Vermögenssubstanz der Massa AG geschmälert. Das laufende Spruchverfahren, mit dem die damals im Rahmen des Squeeze-outs gewährte Barabfindung überprüft wird, erhält damit neue Phantasie", erklärt DSW-Geschäftsführer Carsten Heise.