United-Airlines-Aktionäre sind Opfer mangelnder Transparenz im Freiverkehr
Immer wieder werden deutsche Anleger Opfer der fehlenden Transparenzvorschriften des so genannten „Freiverkehrs". Jüngstes Beispiel ist die US-Fluggesellschaft United Airlines. „Viele Aktionäre wurden Anfang Februar völlig davon überrascht, dass der Handel mit den im Freiverkehr notierten Aktien der Fluglinie eingestellt wurde", sagt Marc Tüngler, Rechtsexperte der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Das wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen musste vor über drei Jahren den US-Gläubigerschutz nach „Chapter 11" in Anspruch nehmen. Dieses Verfahren ähnelt dem deutschen Insolvenzplanverfahren. Ziel ist es, eine Einigung mit den Gläubigern auszuhandeln, und so die Gesellschaft zu retten. Genau das ist vor kurzem geglückt. Die Schulden der Fluggesellschaft wurden in Eigenkapital umgewandelt, das den Gläubigern in Form neuer Aktien übertragen wurde.
Leidtragende sind die Anleger, die alte Papiere der United Airlines besitzen. Diese wurden mit dem Deal nahezu wertlos. Während die Amerikaner über den Fortgang des Chapter-11-Verfahrens zeitnah informiert wurden, bekamen die Anteilseigner hierzulande keinerlei Informationen. „Im Gegensatz zum amtlichen oder geregelten Handel gibt es im Freiverkehr keine Publizitätspflichten. Die Chance der Anleger, in solch einem Fall schnell zu reagieren ist gleich Null", sagt Tüngler.