Zeit für Intershop-Geschädigte wird knapp
Anleger, die zwischen dem 2. August 2000 und dem 2. Januar 2001 Aktien der Intershop AG gekauft haben, haben nun die Chance, zumindest einen Teil ihres verlorenen Geldes zurückzubekommen. Sie müssen sich allerdings beeilen. Schon am 24. Januar muss das so genannte „proof-of-claim-and-release-Formular", mit dem die Ansprüche angemeldet werden, in der Post sein. Entscheidend ist hier der Poststempel.
Eine in den USA eingereichte Sammelklage wurde kürzlich mit einem Vergleich beendet. Der Vorwurf lautete, dass das einstige Vorzeigeunternehmen des Neuen Marktes im Jahr 2000 unrichtige Angaben zu seinen Zahlen gemacht hatte. „Auch deutsche Anleger können von dem in den USA erzielten Ergebnis profitieren, wenn sie ihre Ansprüche rechtzeitig anmelden", erklärt DSW-Experte Marc Tüngler. Das hierfür notwendige Formular kann von der Internetseite der DSW (www.dsw-info.de) unter dem Menüpunkt „Anlegerschutz/Intershop-Sammelklage" kostenlos herunter geladen werden. „Wer kein Internet hat, kann die Unterlagen unter 0211/6697-62 natürlich auch telefonisch anfordern", sagt Tüngler.