DSW: Die Abschaffung des VW-Gesetzes ist überfällig
Seit 47 Jahren steht der Volkswagen-Konzern schon unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. So schreibt etwa Paragraf 2 des so genannten VW-Gesetzes vor, dass kein Aktionär, egal wie hoch seine Kapitalbeteiligung an dem Autobauer auch sein mag, mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann. Damit ist die Macht des Landes Niedersachsen zementiert, das gegenwärtig rund 19 Prozent der stimmberechtigten VW-Stammaktien sein Eigen nennt.
Damit könnte es nun bald vorbei sein. Der Generalanwalt empfahl am heutigen Dienstag dem Europäischen Gerichtshof, der Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz statt zu geben. Es verstoße gegen die Regeln des EU-Binnenmarktes. Ein endgültiges Urteil ist zwar erst Mitte des Jahres zu erwarten, doch meist folgen die Europarichter der Auffassung des Generalanwalts.
„Die Abschaffung des VW-Gesetzes ist überfällig", kommentiert Ulrich Hocker, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die aktuelle Entwicklung. „VW muss endlich die Chance bekommen, ein normaler Unternehmen zu werden, das Entscheidungen trifft, ohne dabei auf landespolitische Interessen Rücksicht nehmen zu müssen", so Hocker.