DSW: BGH verbessert Anlegerrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Rechte der Kapitalanleger deutlich verbessert. Sah es für viele Kunden, die vor dem 1. Januar 2002 von ihrer Bank falsch beraten wurden, lange so aus als wären ihre Fälle bereits verjährt, haben sie nach einem BGH-Urteil jetzt wieder die Möglichkeit, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Mit der so genannten Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber das Verjährungsrecht ab dem 1. Januar 2002 dramatisch verkürzt. Hart betroffen davon waren auch Kapitalanleger. Alle, deren Schaden vor diesem Termin entstanden war, hatten aufgrund der Neuregelung der Verjährung nahezu keine Chance mehr, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dieser Praxis wurde durch den BGH nun ein Ende gesetzt. „Jetzt haben alle Anleger, die erst in den letzten drei Jahren beispielsweise von einer Falschberatung durch ihre Bank Kenntnis erlangt haben, wieder die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt seit dem BGH-Urteil auch für Anleger, deren Schadensfall in der Zeit von Januar 1997 bis Ende 2001 begründet liegt", sagt DSW-Experte Marc Tüngler.