DSW wird gegen Sonderrechte der Krupp-Stiftung stimmen
Am 19. Januar findet die Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG in Bochum statt. Unter Tagesordnungspunkt acht soll der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Stiftung ein Recht zur Entsendung von drei Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Gesellschaft eingeräumt werden, wenn sie mit über 25 Prozent an dem Stahlproduzenten beteiligt ist. Aktuell liegt der Anteil der Stiftung an der AG bei 25,1 Prozent.
Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) wird gegen diesen Vorschlag stimmen. „Aus unserer Sicht ist die Wahl von Mitgliedern in den Aufsichtsrat eine der wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung. Mit der Einführung eines Entsenderechts für einen Großaktionär werden die anderen Anteilseigner entmündigt", sagt DSW-NRW-Landesgeschäftsführer Thomas Hechtfischer. Schließlich müssten sich dann nicht mehr alle Mitglieder des Kontrollgremiums, die der Kapitalseite zuzurechnen sind, dem Votum der Aktionäre stellen. Im Ergebnis würde die Einführung des Entsenderechts zudem zu einer überproportionalen Präsenz der Stiftung im Aufsichtsrat führen. „Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die Stiftung über ihre Kapitalbeteiligung maßgeblich Einfluss auf die Wahl der übrigen Aufsichtsratsmitglieder hat", erklärt Hechtfischer.
Hinzu kommt, dass die vorgeschlagene Satzungsänderung aus Sicht der DSW vermutlich gegen geltendes EU-Recht verstößt. „Das erinnert doch stark an das so genannte VW-Gesetz. Und das wird vor dem Europäischen Gerichtshof wohl keinen Bestand haben", sagt Hechtfischer.