Risikobegrenzungsgesetz benachteiligt Aktionäre
Die Kritik an dem Entwurf des so genannten „Risikobegrenzungsgesetzes" wird immer lauter. Auch die Anlegerschützer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) halten nicht allzu viel von der Idee aus Berlin. „Dem Entwurf ist nicht zu entnehmen, welche Risiken hier eigentlich bekämpft werden sollen. Das Ergebnis ist allerdings klar erkennbar: Die Macht der Unternehmensverwaltungen würde zu Lasten der Aktionäre gestärkt", bemängelt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.
So sieht der Entwurf etwa vor, dass bei Namensaktien die Unternehmensverwaltung die Identität der Aktionäre erfahren soll, den Anteilseignern wird dieses Recht dagegen vorenthalten. „Hier wird ein Ungleichgewicht geschaffen", sagt Hocker. Gerade im Vorfeld kritischer Hauptversammlungen könne es schließlich für betroffene Aktionäre von großer Bedeutung sein, Verbündete unter den anderen Investoren zu finden. Die Eintragung in das so genannte „Aktionärsforum" im Internet, reiche da oft nicht aus. Dass es auch anders geht, zeigt die USA. Hier haben Anteilseigner einen Anspruch darauf, dass ihre Mitteilungen von der Gesellschaft an die Mitinvestoren versendet werden, oder sie eine komplette Liste der anderen Aktionäre erhalten.